Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Thema Konsolidierung Lohnsteueranmeldung.
Ich habe mich hier an die Anleitung aus dem DATEV Dokument Nr. 1020808 gehalten.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich nur im Konsolidierungsmandanten (Hauptmandant) den anderen Mandanten als Teilnehmer auswählen und die Liste ins RZ senden. Der andere Mandant muss also nicht explizit nochmal der Konsolidierung zustimmen?
Die andere Frage betrifft die Zahlungsdateien. Folgenden Hinweis habe ich gelesen:
Werden dann zwei Zahlungsdateien (jeweils separat für jeden Mandant) erzeugt? Das sollte ja beim Finanzamt theoretisch egal sein, ob die Zahlung als ein Gesamtbetrag oder in 2 Teilbeträgen eingeht oder?
Lastschrifteinzug ist nicht gewünscht.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
in dieser Konstellation wird ja zunächst einmal bei jedem der beiden Mandanten eine Lohnsteueranmeldung erzeugt, also auch der ganz normale Vorgang bei den Zahlungsträgern. Da gibt es keine Abweichung zu anderen Mandanten ohne Konsolidierung. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass durch die Aktivierung der Konsolidierung die Lohnsteuermeldung an das FA bei den Konsolidierungsteilnehmern unterdrückt und auf den Konsolidierungsmandanten umgeleitet wird. Dort werden intern alle Konsolidierungswerte zusammengefasst, übermittelt und in Auswertung 27 und 29 dargestellt.
Die Einstellung der Konsolidierung muss nur ein mal vorgenommen werden. Die anderen Teilnehmer müssen nicht zusätzlich zustimmen. Sie sehen diese immer gleich, egal von welchem Konsolidierungsteilnehmer aus Sie da reingehen. Schauen Sie doch einfach mal in dem Menüpunkt rein.
Und: dem FA ist es völlig wurscht, in wie vielen Teilen die Zahlungseingänge für die LSt erfolgen, solange alles richtig zuzuordnen ist.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Herr Seemann,
vielen Dank für die Erläuterungen.
Ich habe das alles eingerichtet und hoffe, dass es in der Abrechnung so funktioniert, wie ich mir das vorstelle.
Wegen den Zahlungsdateien: mich hat der Hinweis von DATEV gewundert, dass bei Lohnsteuerkonsolidierung eine Teilnahme am Lastschriftverfahren empfohlen wird. Ich würde das auch so wie Sie sehen: ob die Lohnsteuer in 1 oder 2 Überweisungen eingeht, wird egal sein, wenn es in der Summe dann passt.
Danke und viele Grüße