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Pflichtpraktikum im Bauhauptgewerbe ohne Vergütung abrechnen

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letzte Antwort am 18.06.2025 11:33:43 von GH
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GH
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe in einem Baubetrieb eine zukünftige Architekturstudentin als Praktikantin anzumelden.

Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum, abzuleisten als Vorpraktikum ohne Vergütung.

 

Hat damit Jemand Erfahrung?

 

Ich stolpere schon bei der Mitarbeitervariante.

 

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen 🙂

 

GH

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

als Pflichtpraktikum/Vorpraktikum ohne Entgelt ist der AN in Personengruppe 105 mit Fiktiventgelt abzurechnen. An die SOKA-Bau würde ich diesen Fall überhaupt nicht melden, da dieser Fall nicht unter einen der beitragspflichtigen Arbeitnehmergruppen der Bautarife fällt. Also: einfach nicht schlüsseln.

 

Ist alles nachzulesen in der "Tarifsammlung für die Bauwirtschaft", ISBN 978-3-87199-242-1. Haben wir seit Jahrzehnten beim Elsner Verlag im Abo. Es dient der Beratung für alle unsere Mandanten im Bauhauptgewerbe.

(Liebe DATEV, das ist keine Werbung, für die ich Provision erhalte, sondern nur ein Rat unter Kollegen!)

 

Viele Grüße

Martin Seemann 

GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
61 Mal angesehen

Hallo Herr Seemann,

 

vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen😀 

 

GH

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letzte Antwort am 18.06.2025 11:33:43 von GH
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