Hallo, ich benötige wieder einmal euer geballtes Wissen. Ich möchte den Sachbezug für die Wohnungsüberlassung erfassen. Seit 2020 ist ein Bewertungsabschlag in Höhe von 1/3 möglich. Dieser ist ja sv und steuerfrei. Gemäß § 8 Abs. 3 EStG i.V.m. §2 Abs.4 Satz 1 SvEV unterliegt die verbilligte Überlassung von Wohnraum bis zu einer Höhe von 1/3 der Warmmiete nicht den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben. Mit welcher Lohnart kann ich dies tun? Könnte man beispielsweise die Lohnart 235 umtexten? Ich bin noch nicht so lange im Lohn unterwegs- wie ist das dann mit regelmäßigem Arbeitsentgelt, Erstattungsfähigkeit ,EEL und Angaben zur Unfallversicherungspflicht??? Der Arbeitnehmer soll über den Lohn wirklich nur diesen Anteil der Miete zahlen. 75 Quadratmeter zu 4,00 € 300,00 € Gezahlte Miete 200,00 € Sachbezug, monatlich 100,00 € Muss der Betrag dann eigentlich im Brutto-Bereich und als Nettoabzug auf der Brutto-Netto- Abrechnung zu sehen sein? Vielleicht hat jemand einen guten und fundierten Lösungsvorschlag. Vielen Dank! GH
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