Hallo,
es soll eine Arbeitnehmerin mit Grad der Behinderung 50 eingestellt werden.
Ist bei der Einrichtung der Sozialversicherungsparameter Etwas zu beachten?
Ich habe noch keinen Arbeitnehmer mit Behinderung eingepflegt.
Vielen Dank im Voraus!
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, da gibt es im Normalfall nichts zu beachten und andere Fälle sind mir nicht bekannt.
Höchstens der Anspruch auf mehr Urlaubstage, wenn die erfasst werden.
Wenn der AG mehr als 20 MA hat und die Schwerbehindertenausgleichsabgabe zu berücksichtigen ist, sollten die Daten des SB-Ausweises unter Personaldaten->Schwerbehindertenabgabe erfasst werden.
Danke!!