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Nachberechnung bei nachträglicher Änderung der Steuerklasse

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letzte Antwort am 05.06.2024 16:11:07 von GH
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GH
Einsteiger
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Hallo,

 

ein Arbeitnehmer hat lt. automatischer Elsterrückmeldung vom FA seit 01 2024 die Steuerklasse 1, vorher Steuerklasse 4. Die Meldung kam zur Lohnabrechnung 05 2024 und die Steuerklasse wurde im Programm ordnungsgemäß automatisch ab Januar geändert. Die Lohnabrechnung 05 2024 wurde auch mit Steuerklasse 1 durchgeführt.

 

Auf die zurückliegenden Monate wurde aber keine Nachberechnung ausgegeben. Nun frage ich mich, ob das so richtig ist. Auch die Gesamtjahressumme der ausgewiesenen Lohnsteuer auf dem Lohnbeleg ist nur die Addition der bisher berechneten Lohnsteuer.

 

Habe ich da einen Denkfehler oder muss ich manuell noch Etwas anstoßen?

 

Vielen Dank im Voraus für die Denk- und Handlungshilfe.

 

GH

pogo
Experte
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Lohnsteuerabzüge sind bei 4 und 1 gleich.

Du musst nichts weiter unternehmen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Was soll sich da ändern? Die Steuerklasse I und IV sind absolut identisch. StKl I ist alleinstehend und StKl IV verheiratet. Aber von der Höhe kann sich da gar nichts ändern.

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GH
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
307 Mal angesehen

Das ist es natürlich, manchmal sieht man schon Fehler, wo gar keine sind.

 

Vielen Dank!

GH

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3
letzte Antwort am 05.06.2024 16:11:07 von GH
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