Hallo,
der Mitarbeiter einer Tischlerei absolviert gerade seinen Meisterlehrgang und ist dazu unbezahlt freigestellt. Ab 15.Juli bis 15.August fertigt er sein Meisterstück in der Firma. Dazu soll er über einen Minijob ein geringes Gehalt erhalten, um versichert zu sein.
Da ich so einen Fall noch nie hatte, weiß ich nicht so Recht, wie ich es bewerkstellige.
Da es auch noch von Mitte d. Monats bis Mitte des nächsten Monats läuft, würde ich eine neue Personalnummer vergeben. Wie wäre die Fehlzeit bei seiner Stamm-Personalnummer zu schlüsseln? Wie umgehe ich die Rückfragen der Krankenkasse zur An- bzw. Abmeldung???
Ich hoffe, Jemand hat mit so einem Fall Erfahrung.
Vielen Dank im Voraus!
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dazu soll er über einen Minijob ein geringes Gehalt erhalten, um versichert zu sein.
Das geht u.a. zur KV nur im Midijob > 538,00 €.
Da es auch noch von Mitte d. Monats bis Mitte des nächsten Monats läuft, würde ich eine neue Personalnummer vergeben.
Eher nicht.
Mein Vorschlag:
- Ich würde auf der alten PN den UU unterbrechen und über z.B. Stunden (im Kalendarium) Bezüge abrechnen.
- Wenn er einen Festbezug hat, würde über die UU-Unterbrechung sein anteiliger Bruttobezug abgerechnet.
Den Mindestlohn im Auge behalten.
Hallo cro,
danke für die Antwort.
Er soll aber nur 200,00€ verdienen. Da geht ja nur der Minijob. Man kann, nach meinem Wissen, die Personengruppe nur monatlich schlüsseln, deshalb mein Plan mit der neuen Personalnummer.....?
Wenn die Freistellung vom 15. bis 15. geht, muss sich der MA für den letzten Tag der Freistellung selbst versichern, da der Zeitmonat der Nachversicherung dann vorbei ist.
Ich würde klären, ob der Mitarbeiter nicht nur bis zum 14.8. freizustellen ist und dann schauen, was noch gezahlt werden muss, damit er auf die 200€ kommt. Macht die Sache doch viel einfacher für den AN.
Wenn die Unterbrechung einen Monat nicht überschreitet, bleibt er ja versichert trotz UU. Sprechen Sie am besten mit der KrKasse.
Minijob beim selben AG geht in Ihrem Fall nicht!! Also sonstigen Bezug auf alter PN.
Er war bis 31.5.24 seit 27.11.23 schon mal unbezahlt freigestellt , hat dann den Juni voll gearbeitet mit normaler Lohnabrechnung und ist nun wieder ab 1.7. eigentlich bis 31.8.24 unbezahlt freigestellt. Da er nun aber das Meisterstück in der Firma fertigt, möchte der Arbeitgeber ihn versichert haben, damit im Fall der Fälle, wenn er sich bei der Ausführung der Fertigung d. Meisterstückes Etwas tut dann keine Absicherung da ist.
Eigentlich sollte das ganze ohne Bezahlung laufen, da er ja nur für sich Etwas macht und der Firma dadurch kein Nutzen entsteht. Aber Minijob ist wohl jetzt die Alternative....
@GH schrieb:Da er nun aber das Meisterstück in der Firma fertigt, möchte der Arbeitgeber ihn versichert haben, damit im Fall der Fälle, wenn er sich bei der Ausführung der Fertigung d. Meisterstückes Etwas tut dann keine Absicherung da ist.
Versichert im Sinne von Krankenversicherung oder Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)?
Krankenversichert ist der AN, wie von cro gesagt, erst ab 538,01€.
Die Thematik der Krankenversicherung ist dann ja aber bekannt, wenn es schon eine halbjährige Freistellung gab.
Es geht mehr um die Unfallversicherung bei der BG