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Geburtsdatum stimmt nicht mit der Sozialversicherungsnummer

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letzte Antwort am 08.10.2025 16:58:54 von ulli_preuss
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GRE
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen, 

wir haben eine neue Kollegin, die mir ein Schreiben der Dt.RV vorgelegt hat, mit einer Abweichung des Geburtsmonats (vom 01.07. auf 01.08.). Diese Nr. habe ich in Lodas eingepflegt. Nun erhalte ich die Fehlermeldung, dass das Geburtsdatum nicht mit der SV-Nr. übereinstimmt.

Im Aufenthaltstitel steht  unter Geburtsdatum der 01.07. auch auf dem Personalfragebogen.

Nach Rücksprache mit der Dt.RV ist die Nr. neu vergeben worden, weil wohl eine Geburtsurkunde oder Pass nicht vorgelegt hat.

Was mache ich nun? Ändere ich den Geburtsdatum einfach auf 01.08. um? obwohl die AN angegeben hat, dass Sie am 01.07. geboren wurde und dies auch so auf dem Aufenthaltstitel steht? Hilfeeee hat da vielleicht jemand auch so einen Fall gehabt?

 

Vielen Dank! 

Gruß 

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Moin,

ich würde mich in diesen Fällen immer raushalten und die Daten so nehmen, wie sie kommen. Das amtliche Dokument, welches Ihnen vorliegt, ist der Aufenthaltstitel. Daraus entnehmen Sie das Geburtsdatum. Und damit würde ich eine Abfrage der Versicherungsnummer machen und dann nehmen, was dort kommt.

Den Geburtsmonat von Juli auf August zu ändern, weil kein Dokument vorliegt, erklärt sich mir sowieso nicht. Ich kenne das eher so, dass immer der 1. Januar eines Jahres genommen wird, wenn das Geburtsdatum ungeklärt ist. 

 

Viele Grüße

Martin Seemann 

jackyy
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Einen ähnlichen Fall hatten wir auch. Wir hatten hier eine Mail an die DtRV verfasst, mit der Bitte, eine neue SV-Nummer mit dem richtigen Geburtsdatum zu erstellen, 2 Monate später wurde uns dann eine neu angepasste SV-Nummer mit richtigem Geburtsdatum zugestellt. 

 

 

Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Ich das auch schon und habe bei der Krankenkasse nachgefragt:

 

SV-Nummer und Geburtsdatum so nehmen und Fehlermeldung ignorieren 

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pogo
Experte
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@GRE  schrieb:

 

Was mache ich nun? Ändere ich den Geburtsdatum einfach auf 01.08. um? obwohl die AN angegeben hat, dass Sie am 01.07. geboren wurde und dies auch so auf dem Aufenthaltstitel steht? Hilfeeee hat da vielleicht jemand auch so einen Fall gehabt?

Noch anders....

 

Du musst das Geburtsdatum erfassen, dass beim Finanzamt zur SteuerID gespeichert ist!

 

Denn wenn das in LODAS erfasste Geburtsdatum nicht mit dem des FA übereinstimmt, erhältst du keine ELStAM-Daten.

 

Und das Geburtsdatum beim FA kann auch noch mal ein ganz anderes sein. 🤣

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
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@GRE  schrieb:

Hallo Zusammen, 

wir haben eine neue Kollegin, die mir ein Schreiben der Dt.RV vorgelegt hat, mit einer Abweichung des Geburtsmonats (vom 01.07. auf 01.08.). Diese Nr. habe ich in Lodas eingepflegt. Nun erhalte ich die Fehlermeldung, dass das Geburtsdatum nicht mit der SV-Nr. übereinstimmt.

Im Aufenthaltstitel steht  unter Geburtsdatum der 01.07. auch auf dem Personalfragebogen.

Nach Rücksprache mit der Dt.RV ist die Nr. neu vergeben worden, weil wohl eine Geburtsurkunde oder Pass nicht vorgelegt hat.

Was mache ich nun? Ändere ich den Geburtsdatum einfach auf 01.08. um? obwohl die AN angegeben hat, dass Sie am 01.07. geboren wurde und dies auch so auf dem Aufenthaltstitel steht? 


Das muss unbedingt mit der DRV geklärt werden. Telefon, Hinweis auf Aufenthaltstitel (für diesen wird das Geburtsdatum geklärt oder festgelegt; nur wenn wirklich keine Unterlagen vorhanden sind, "nimmt" die DRV ein Datum "an") und nochmalige Vergabe einer RV-Nummer verlangen (siehe @jackyy).

 

 

@Ewa123  schrieb:

Ich das auch schon und habe bei der Krankenkasse nachgefragt:

 

SV-Nummer und Geburtsdatum so nehmen und Fehlermeldung ignorieren 


 

Da hat sich die Krankenkasse einen schlanken Fuß gemacht, weil sie die Beiträge haben wollte. Krankenkassen arbeiten intern mit Versicherten-Nummern und haben mit der Vergabe von RV-Nummern nichts zu tun. Da fällt das Kind erst in den Brunnen, wenn es um Bescheinigungen geht, welche übermittelt werden müssen.

Um Himmels Willen nicht nachmachen! 

 

 

Ich hatte in meiner beruflichen Tätigkeit schon mehrfach das "Vergnügen", Hilfe bei der Korrektur von Rentenversicherungskonten leisten zu müssen.

 

Entweder wurde für drei Menschen das gleiche RV-Konto geführt oder es gab mehrere RV-Nummern für eine Person (gerade bei Beantragung für Menschen aus dem arabisch-sprachigen Raum kann Vorname und Name verwechselt werden, was erst später auffällt, wenn z. B. als Geschlecht männlich hinterlegt wird und die Seriennummer aber mit einer 5 beginnt). 

BTW, wenn man ergebnisorientiert arbeitet: Diese Zusatzarbeiten am besten selbst machen. Keiner der sonst Beteiligten weiß richtig Bescheid über diese ganze Thematik und gibt dann auch noch zeitnah Informationen weiter.

 

Das sind dann natürlich aber auch Zusatzarbeiten, die gesondert vergütet werden müssen. 

 

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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letzte Antwort am 08.10.2025 16:58:54 von ulli_preuss
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