abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

2 Personalnummern im Jahr

5
letzte Antwort am 05.06.2025 15:20:17 von Personal2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Personal2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
120 Mal angesehen

Erste Beschäftigung von März bis April und zweite Beschäftigung von Juni bis August. Ich habe eine neue Personalnummer angelegt und die Vorbeschäftigungswerte UV eingetragen. Dann habe ich bei der ersten Beschätigung im Monat März Personalnummer von der DEÜV-UV Jahresmeldung ausschießen geschlüsselt. Muss ich eine Nachberechnung mit 1 96 für die Personalnummer machen? Oder reicht es aus die Stammdaten an das RZ zu senden mit der Abrechnung.

MartinSeemann
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
111 Mal angesehen

Moin,

da haben Sie sich unnötig viel Arbeit gemacht. Abgesehen von exotischen Ausnahmen müssen Sie sogar bei Wiedereintritt immer die selbe Personalnummer wiederverwenden. Und da muss nach meiner Kenntnis auch nichts weiter vorgetragen werden.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
85 Mal angesehen

@MartinSeemann  schrieb:

 

Abgesehen von exotischen Ausnahmen müssen Sie sogar bei Wiedereintritt immer die selbe Personalnummer wiederverwenden.


 

MÜSSEN nicht - nur können.

 

Wenn man allerdings die gleiche Personalnummer wieder verwendet, kann man für den ersten Beschäftigungszeitraum keine Nachberechnungen mehr erstellen und auch keine Arbeitsbescheinigung abrufen, wenn dies mal erforderlich ist.

 

Insoweit muss man sich überlegen, ob man sich die Mehrarbeit für die Anlage unter einer neuen Personalnummer macht oder alles über eine Nummer laufen lässt.

 

Richtig ist beides.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
84 Mal angesehen

@Personal2020  schrieb:

Oder reicht es aus die Stammdaten an das RZ zu senden mit der Abrechnung.


m.E. reicht das Senden der Stammdaten aus

0 Kudos
MartinSeemann
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
77 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

die Nachteile in Bezug auf die Arbeitsbescheinigung ist eine der facettenreichen Probleme zu diesem Thema. (Das hatten wir schon mehr als reichlich 😉) Aber zum Muss bin ich von einer Prüferin der Deutschen Rentenversicherung schon vor längerer Zeit auf die Pflicht hingewiesen worden (sofern möglich). An die Rechtsgrundlage dazu kann ich mich leider nicht mehr erinnern, halte mich aber seit dem daran. 

 

Viele Grüße

Martin Seemann

0 Kudos
Personal2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
68 Mal angesehen

Wir wollen diesen Arbeitnehmer nochmal einstellen und soweit mir bekannt ist, darf man nur 2 Beschäftigungszeiträume pro Personalnummer haben, für die digitale Betriebsprüfung. Desswegen habe ich mich für die 2 Personalnummer entschieden. Ist Ihnen das bekannt oder stimmt dies gar nicht.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 05.06.2025 15:20:17 von Personal2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage