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Abrechnung sozialversicherungspflichtiger Mitunternehmer

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letzte Antwort am 08.10.2025 11:23:16 von MartinSeemann
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benden
Einsteiger
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Ein Mitarbeiter einer GmbH & Co. KG hat zum Jahreswechsel einen 10%igen Kommanditanteil an der Gesellschaft erworben. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, weshalb er sozialversicherungspflichtig bleibt.

 

Steuerlich zählen alle Vergütungen (Gehalt, AG-Anteil zur SV und Gewinnanteil) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG). Sie werden allesamt in der Feststellungserklärung angegeben und unterliegen der ESt.

 

Frage: Wie bringe ich das Datev Lohn und Gehalt bei? Ich müsste irgendwie einstellen können, dass der AN zwar sv-pflichtig, aber nicht (lohn-)steuerpflichtig ist.

 

Wer kann helfen? 🙂

MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Moin Benden,

DATEV sieht für Kommanditisten leider keine richtige Lösung vor. Meine Kommanditisten (allerdings LODAS) haben im steuerlichen Bereich einfach keinen Eintrag. Weiterhin rechne ich mit einer Lohnart ab, die nur SV-pflichtig ist und als "Lohn/Gehalt Kommand." bezeichnet ist. Zusätzlich habe ich einen festen Hinweistext hinterlegt: "Bezüge einer Kommandtitstin sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten und damit nicht lohnsteuerpflichtig." 

Damit gibt es zwar immer einen Hinweis zu den fehlenden Daten bei der LSt, aber besser geht es nicht.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

benden
Einsteiger
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Hallo Herr Seemann,

 

danke für den Erfahrungsaustausch. Ich habe mir schon gedacht, dass es nur "manuell" geht und werde versuchen es wie von Ihnen beschrieben umzusetzen.

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Knullang
Beginner
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Hallo Martin Seemann,

wurde mit Ihrem Lösungsansatz auch das Problem der elektronischen Übermittlung der SV Beiträge an das Finanzamt gelöst?

Grüße 

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MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Moin Herr Knullang,

natürlich können, da es sich nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt, auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht über die Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage Vorsorgeaufwand einfließen. Die Werte müssen manuell eingetragen werden. Das ist ja auch ausdrücklich in der Anlage Vorsorgeaufwand so vorgesehen.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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letzte Antwort am 08.10.2025 11:23:16 von MartinSeemann
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