Hallo zusammen,
wir haben Anfang Februar eine gewöhnliche Pfändung für einen Mitarbeiter erhalten und diese direkt in Abrechnung umgesetzt mit dem entsprechenden Betrag. Ende Februar (nach dem Lohnlauf für Februar) haben wir von dem Gläubiger ein Schreiben bekommen, dass der Betrag auf eine geringere Summe beschränkt wurde. Ohne groß darüber nachzudenken, wurde für den März der Pfändungsbetrag einfach vom zuständigen mit dem geringeren Betrag überschrieben und die Pfändung fortgeführt.
Nun haben wir erneut ein Schreiben erhalten, dass der Betrag nochmals auf einen geringeren Betrag begrenzt wurde.
Irgendwie fühlt es sich falsch an, den Pfändungsgrundbetrag in der Maske einfach so zu überschreiben, bzw. auf den beschränkten Betrag anzupassen.
Das Schreiben kam außerdem kurz nach dem Lohnlauf Mai, bezieht sich aber auf den Mai. Ich denke wir müssten dann zusätzlich für Mai noch eine Korrektur machen bzw. den beschränkten Betrag bereits im Mai nutzen, oder?
Leider finde ich im offiziellen Hilfedokument zur Pfändung keinerlei hilfreiche Lösung.
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
eine manuelle Anpassung an die zu pfändende Restsumme ist ein ganz normaler Vorgang. Und ja, solange der einbehaltene Betrag noch nicht durch Überweisung an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt wurde, würde ich die Abrechnung noch korrigieren. Es müsste sich dann ja um den letzten Rest handeln. Ansonsten hätte die Restforderung ja keinen Einfluss auf den monatlichen Abzug. Und nur für den korrekten Ausweis der Restforderung auf der Abrechnung lohnt sich eine Wiederabrechnung nicht.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Martin,
danke, dann setzen wir das so um - klingt einfach zu einfach 😉
Viele Grüße