@Anna_Sonnenberg schrieb: Hallo @ulli_preuss, am 03.07.2026 erfolgte eine Programmübergabe, die das Stundenermittlungsverfahren prüft. Wenn als Stundenermittlungsverfahren "Anwesenheitsstunden" hinterlegt ist und bei einem Gehaltsempfänger keine Stunden gebucht werden, kommt ein entsprechender Programmhinweis: "Für den Lohnnachweis haben Sie als Stundenermittlungsverfahren die Anwesenheitsstunden hinterlegt. Es sind keine geleisteten Stunden erfasst bzw. gebucht. Aus diesem Grund wird für die Berechnung der UV-Stunden im Lohnnachweis der Vollarbeiterrichtwert herangezogen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie ggf. die Stunden." Genaue Informationen dazu finden Sie im Infokasten unter Punkt 3.1. im folgenden Dokument 9225509 Verfahren zur Stundenermittlung. Danke für die Rückmeldung Frau @Anna_Sonnenberg, nur hilft dies nur bedingt weiter, weil ... ... in meinem Fall in den MPD zwar Anwesenheitsstunden, aber ... in den PSD auch Ermittlung gemäß MPD-Schlüsselung und ... als Entlohnungsform Stundenlohn hinterlegt ist. Außerdem war der AN ab dem 06.06.2026 voll unterbrochen, es können also naturgemäß überhaupt keine uv-rechtlich relevanten Stunden anfallen, auch nicht per umgerechnetem VAR. Zusätzlich fehlt mir immer noch die Stellungnahme zu der ominösen Änderung seitens der DGUV ab 2026, welche hier umgesetzt worden ist, von der aber, zumindest nach meinen Recherchen nur eine reine Behauptung übrig geblieben ist. Ich möchte für mich nicht in Anspruch nehmen, alles zu wissen, ich mag auch sicherlich in einigen Dingen falsch liegen, aber das ändert nichts an der Tatsache an sich. Solange ich hier keine nachvollziehbare Erklärung erhalte, gibt es eine Menge Interpretationsspielraum, z. B. könnte man auch darüber nachdenken, dass DATEV bisher (zumindest seit 2024) falsche Auswertungen erstellt hat und man sich dann mit der DGUV darauf geeinigt hat, dass es sich ja eigentlich nur um statistische Werte handelt und für die Vergangenheit keine Stornierungen/Neuübermittlungen mehr stattfinden sollen, aber "bitte macht es dann wenigstens ab 2026 richtig". Oder DATEV hat, ähnlich wie bei der Aktivrente, auf einmal alles neu "bedacht" und durch eine Umprogrammierung einiges über den Haufen geschmissen. Anyway, diese unterjährigen Änderungen wie aus dem Nichts machen die ohnehin anspruchsvolle Lohnabrechnung noch komplizierter.
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