@MartinSeemann schrieb: Hallo Tatsiana, Sie müssen aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sogar die alte Personalnummer erneut verwenden. Es spricht ja auch technisch nichts dagegen, da Sie dort theoretisch beliebig viele Beschäftigungszeiträume eintragen können. Technisch nichts (und einfacher ist es auch; Stichwort UV-Jahresmeldung etc.), aber es muss klar sein, dass für bereits abgerechnete Zeiträume innerhalb der Rückrechnungstiefe (laufendes und voriges Jahr) keine Änderungen mehr erfolgen werden. Durch das Erfassen eines neuen Zeitraums sind die vorangegangenen nicht mehr abrechenbar, also korrigierbar. z. B. ► Angaben zu Beschäftigungszeiträumen (Tabelle) - DATEV Hilfe-Center Falls also bspw. ein Arbeitsgerichtsverfahren droht oder bereits anhängig ist, sollte mit zwei Personalnummern gearbeitet werden. ► Personalnummer ändern in LODAS - DATEV Hilfe-Center Ganz unmöglich ist eine Korrektur aber nicht. ► Beschäftigungszeitraum bei mehreren Zeiträumen korrigieren - DATEV Hilfe-Center Im Falle von @Tatsiana_123Z würde ich rein aus Effizienzgründen zu einem weiteren Beschäftigungszeitraum raten. Wenn die laufende Lohnabrechnung gründlich kontrolliert wird, sollten Fehler bereits aufgefallen und berichtigt worden sein, so dass sich zwingende Änderungen vergangener Abrechnungen fast ausschließen lassen. Für "Hätte, hätte, Fahrradkette" zahlt kein Mandant.
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