Hallo zusammen, in den Lohnabrechnungen 06/2025–01/2026 wurde bei einem Mitarbeiter der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen versehentlich nicht berücksichtigt. Die Korrektur soll nun in der Abrechnung 02/2026 über eine Rückrechnung ab 06/2025 erfolgen. Durch die nachträgliche Berücksichtigung des PKW ergibt sich für den Zeitraum 06/2025–01/2026 eine rechnerische Lohnüberzahlung (da in diesen Monaten zu viel Netto ausgezahlt wurde). Der Arbeitgeber möchte: die Überzahlung nicht vom Mitarbeiter zurückfordern, den Differenzbetrag stattdessen als Zulage gewähren, und zusätzlich die anfallende Lohnsteuer übernehmen, sodass der Mitarbeiter durch die Korrektur keine Netto-Belastung erfährt. Wie setzt ihr das in DATEV LODAS technisch korrekt um? Ziel ist eine fachlich und abrechnungstechnisch saubere Lösung unter Beachtung des Zuflussprinzips. Vielen Dank für eure Erfahrungswerte! Viele Grüße KanzleiHexe
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