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Darstellung bereits abgerechnete Beträge

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letzte Antwort am 15.04.2026 07:52:20 von lohnhilfe
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SaKu_WB
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen,

 

wir haben wieder mal ein kleines Darstellungsproblem.

Kurz zum Sachverhalt:

- Mitarbeiter wurden auf Barzahlung gesetzt, um die Zahlung nicht auszuführen, da auf das Gerichtsurteil gewartet werden musste

- Lodas denkt, wurde abgerechnet und ausgezahlt

 

Kann ich irgendwie, irgendwo den Wert hinterlegen, der tatsächlich ausgezahlt wurde und ich eine saubere Abrechnung hinbekomme? Kann ich das zukünftig anders handhaben?

 

Vielen Dank für euer Schwarm Wissen.

 

MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Moin,

die Abschaltung der Überweisung ist eine der Möglichkeiten, um eine Zahlung bei unklaren Verhältnissen zu verhindern. Allerdings sollte es nur angewandt werden, wenn die Abrechnung inhaltlich weitestgehend feststeht, da alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen weiterlaufen. Um hier die Darstellung zu perfektionieren, könnte auch statt der Abschaltung der Bankverbindung ein Nettoabzug in Höhe der Auszahlung eingesteuert werden mit der Bezeichnung "Einbehalt zur rechtl. Klärung" o. Ä.

 

Eine andere Möglichkeit wäre, die Erstellung der Abrechnung dadurch zu verzögern, dass Sie die AN in zwei Gruppen unterteilen und alle außer dem Problemfall in der ersten Gruppe abrechnen. Geht natürlich nur, wenn Sie innerhalb der SV-rechtlichen und steuerlichen Meldefristen bleiben.

 

Weitere Alternative: den AN auf unbezahlte Fehlzeit setzen und so auch die Abrechnung verhindern. Nachteil: hier ist in jedem Fall eine Wiederabrechnung oder, bei längerer Verzögerung, eine Nachberechnung in den Vormonat, erforderlich.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 6
163 Mal angesehen

In Ergänzung zur ersten Antwort:

 

Wenn die Abrechnung, so wie ich Ihre Infos verstehe, bereits gelaufen ist, können Sie in dem Monat, wo dann die Endabrechnung aufgrund des Urteils erfolgt, im Netto in dem ursprünglichen Monat per Nachberechnung in den Bewegungsdaten mit einem Netto-Bezug (Stamm-Lohnart 9000) den nicht ausgezahlten Betrag noch einmal zur Auszahlung bereitstellen. Betextung z.B. "bisher einbehalten"

LG
VM
SaKu_WB
Beginner
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Nachricht 4 von 6
161 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für die ausführliche Hilfe.

 

Kann ich das im nachhinein auch noch über die Nettoabzüge darstellen, so dass am Ende sichtbar was tatsächlich ausgezahlt wurde und ich so eine Neu-Abrechnung nach geschlossenem Gerichtsverfahren machen kann?

 

Viele Grüße

 

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SaKu_WB
Beginner
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Nachricht 5 von 6
158 Mal angesehen

Vielen Dank.

 

Ja, die Abrechnung ist bereits gelaufen, der Mitarbeiter ist auch nicht mehr im Unternehmen und wir hatten den Mitarbeiter auf Barzahlung gesetzt.

Jetzt ist es so, dass die Beträge durch nachträgliche Schichtzulagen überhaupt nicht mehr stimmen und die Gegenseite den Lohnschein natürlich auch nicht richtig nachvollziehen kann.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 6 von 6
144 Mal angesehen

Wenn Sie die nachträglichen Zulagen per Nachberechnung in den Bewegungsdaten erfassen, sowie wie beschrieben den nicht ausgezahlten Betrag im Netto wieder zuführen, sollten Sie eine Abrechnung für den laufenden Monat bekommen, wo nur im Netto die Nachzahlung für den alten Monat steht, sowie (eine) weitere Seite(n) mit der überarbeiteten ursprünglichen Abrechnung aus dem alten Monat.

 

 
 
 

Bewegungsdaten.PNG

LG
VM
5
letzte Antwort am 15.04.2026 07:52:20 von lohnhilfe
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