Moin, das geht leider so gar nicht. Die alten Lohnarten müssten vorher manuell einzeln in einem vorherigen Verarbeitungslauf im RZ gelöscht werden. Im übrigen ist diese Vorgehensweise auch nicht so ganz perfekt. Wir haben so etwas ähnliches vor einigen Jahren auch mal probiert. Das hat zu einer Inflation der Lohnarten in den Mandanten geführt, weil jeder hier und da noch Besonderheiten hatte. Die Mandanten sind in vielen Fällen zu individuell, um einen Vereinheitlichung in den Lohnarten sinnvoll durchzuführen. Wenn Sie zu viele Mitarbeiter mit Halbwissen haben, die bei jeder zweiten Anlage von Lohnarten Mist bauen, gibt es auch einen Kompromiss: Legen Sie für die wichtigsten Standardfälle in einem Mustermandanten Lohnarten an und kopieren diese dann bei Bedarf auf die jeweiligen Mandanten. So sind die Mandanten nicht automatisch mit Lohnarten zugemüllt, die nie benötigt werden. Viele Grüße Martin Seemann
... Mehr anzeigen