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abweichende Kontoempfänger zur Überweisung in Lodas

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letzte Antwort am 25.08.2025 09:25:53 von Lohnnutzer
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Breuer1
Beginner
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Hallo zusammen,

aus gegebenen Anlass sind wir dabei, abweichende Kontoempfänger zu aktualisieren. Das Problem: wenn ein Konto auf beide Eheparnter läuft und ich entsprechend zwei Vornamen plus Nachname als abweichenden Kontoinhaber eintragen möchte, ist die Zeile zu kurz und ich kann den Kontoinhaber nicht korrekt eingeben. Wie funktioniert das dann?

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 13
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Moin Herr Breuer,

das sollte kein Problem sein, da ein abweichender Kontoinhaber hier nicht vorliegt. Sofern einer der beiden Kontoinhaber, hier also Ihr Arbeitnehmer, als Zahlungsempfänger benannt ist, läuft die Überweisung korrekt. Dieser Arbeitnehmer ist ja auch ein Kontoinhaber.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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shasieber
Einsteiger
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Hallo Herr Seemann,

 

ihr Wort in Gottes Ohr. Dann hoffen wir mal, dass dies das neue Abgleichverfahren bei den Banken ab Oktober 2025 genauso unproblematisch sieht 😀.

 

Viele Grüße

Sandra Hasieber

DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Breuer1,

die Bank führt die Empfängerprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:

• Übereinstimmung (Match), grün
• Mit Abweichungen (Close-Match), gelb
• Keine Übereinstimmung (No-Match), rot

Die Angabe nur eines Namens bei einem Gemeinschaftskonto wird voraussichtlich nicht zu einem No-Match führen.

Weitere Informationen zum Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen finden Sie in folgendem Hilfe-Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/1038957

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
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Breuer1
Beginner
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Hallo, lieben Dank für die Antwort. Allerdings ist uns ein "voraussichtlich" etwas zu unsicher. Denn auch wenn es zu einem Clos match führt, liegt die Haftung beim Arbeitgeber. Sollte nicht einfach die Zeile verlängert werden, damit man auf der sicheren Seite ist?

T_Ahmad
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 13
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@Breuer1  schrieb:

Sollte nicht einfach die Zeile verlängert werden, damit man auf der sicheren Seite ist?


Ja, zumindest auf bis zu 35 Zeichen, wie es bei SEPA eigentlich standard ist. Besser noch auf die maximal möglichen 54 Zeichen, welche von den meisten Banken akzeptiert werden sollten.

 

Ein Close-Match sollte hier definitiv nicht einfach hingenommen werden, da auch das zu einer Verzögerten Bearbeitung bei der Bank führen kann, was bei Lohnzahlungen für manch einen durchaus Fatal ist.

 

Aufgrund des Wartungs-Modus rechne ich hier nicht mehr mit einer Nachbesserung in LODAS, aber in DATEV LOON (heißt das noch so?) könnte man es gleich richtig umsetzen.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


danke für euren Verbesserungsvorschlag.
Ich habe die Anforderung weitergeleitet.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
tbehrens
Fachmann
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Bei Gemeinschaftskonten reicht ein vollständiger Name.

 

tbehrens_1-1754653980891.png

 

Zu finden auf der Homepage der Weser-Elbe-Sparkasse.

 

https://www.wespa.de/fi/home/produkte/banking-und-software/weitere-services/gesetzliche-aenderungen-bei-ueberweisungen.html

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 13
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Ich bin gerade zufällig in einem FB-Forum auf dieses Thema gestoßen. Da reden sich manche nahezu heiß 

 

Erlich gesagt haben wir bei uns in der Kanzlei noch nichts von dem Thema gehört- bzw. Evtl überhört weil als nicht wichtig betrachtet 🫣.

 

Ich denke eigentlich dass in 99 % der Fälle es keine Probleme geben dürfte.

Bis auf wenige Ausnahmefälle ist doch der Name auf der Gehaltsabrechnung der für die Überweisung genutzte Name .

Den Namen sehen die Mitarbeiter und sollten reagieren wenn Schreibfehler bestehen .

Wir haben wenige abweichende Kontoinhaber- die man ja leider auf der Gehaltsabrechnung nicht sieht .

 

War es nicht bisher auch so das Zahlungseingänge üblicherweise bei falschen Kontoinhaber abgelehnt wurden?

 

Ich habe das Thema vorhin im Büro angesprochen und alle meinen :

abwarten und wenn Gehaltsüberweisung zurückkommt beim Mitarbeiter (durch den Mandanten) nachfragen .

 

Wie steht die Mehrheit zu diesem Thema ?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 13
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@Lohnnutzer  schrieb:

 

 

War es nicht bisher auch so das Zahlungseingänge üblicherweise bei falschen Kontoinhaber abgelehnt wurden?

 

 


Seit der Einführung der IBAN wurde dies im Regelfall durch die Banken nicht mehr geprüft.

 


@Lohnnutzer  schrieb:

 

 

Ich habe das Thema vorhin im Büro angesprochen und alle meinen :

abwarten und wenn Gehaltsüberweisung zurückkommt beim Mitarbeiter (durch den Mandanten) nachfragen .

 


Das Problem ist, dass nicht eine einzelne Überweisung zurückkommt, sondern -da ich davon ausgehe, dass die Zahlungen der Löhne als Sammelzahlung überwiesen werden- der Mandant bei der Ausführung der Zahlung entscheiden muss, ob die gesamte Sammelzahlung ausgeführt wird oder nicht. Es führt dann also zu Verzögerungen bei der Zahlung aller Lohnzahlungen.

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 13
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Ist das mit den Sammelzahlungen so?

 

Wäre nett wenn die Datev sich hier äußert 

 

 

Selbst wenn wir zB im September einen Text auf die Gehaltsabrechnung schreiben wir nach meiner Erfahrung ca 40 % der Mitarbeiter das nichtmal lesen geschweige denn überprüfen. 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 13
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DATEV hatte dazu doch schon entsprechende Rundschreiben geschickt.

 

Im Hilfecenter gibt es dazu dieses Dokument: Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen - DATEV Hilfe-Center

 

Und hier wird in der community darüber diskutiert: Verification of Payee - DATEV-Community - 487416

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 13
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Na klasse mit dem Rundschreiben.

 

Da werde ich mal die Chefs fragen …..

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letzte Antwort am 25.08.2025 09:25:53 von Lohnnutzer
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