Hallo Zusammen,
ich habe eine generelle Frage zur Abrechnung von Minijobbern. Mein Mandant beschäftigt Minijobber, die monatlich unterschl. viel arbeiten und somit keinen festgeschriebenen Lohn bekommen. Im August gab es Mitarbeiter, die über die Verdienstgrenze tätig waren. Der Mandant wünscht die zu viel gearbeiteten Stunden auf einem AZK anzusammeln. Jetzt bin ich noch relativ neu im Datev/Lodas unterwegs.
Wie handhabt Ihr das Thema in der Praxis und wie richte ich es genau im Lodas sei es auf der Mandantenebene bzw. Personalebene ein?
Vielen lieben Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Herr Loef,
erstmal stellt sich die Frage, ob das AZK wegen Überschreiten der Minijobgrenze überhaupt bemüht werden muss. Wenn die Vergütung schwankt mal, wird der AN die Jahresgrenze (12 x 556=6.672) nicht gleich überschreiten. Dann müssen Sie sich auch keine Gedanken machen, wenn das in einem Monat mal passiert, solange das Überschreiten nicht erheblich ist und die Jahresgrenze nicht überschritten wird.
Wenn ein AZK angelegt werden muss, machen Sie das erstmal auf Mandantenebene und gehen dann alle AN durch und schlüsseln dort "kein AZK" wo es nicht benötigt wird. Und dann sind noch einige Lohnarten anzulegen. Dazu gibt es ansonsten in der Hilfe ein sehr umfangreiches Dokument: https://help-center.apps.datev.de/documents/5303187
Viele Grüße
Martin Seemann
@ALoef schrieb:Hallo Zusammen,
ich habe eine generelle Frage zur Abrechnung von Minijobbern. Mein Mandant beschäftigt Minijobber, die monatlich unterschl. viel arbeiten und somit keinen festgeschriebenen Lohn bekommen. Im August gab es Mitarbeiter, die über die Verdienstgrenze tätig waren. Der Mandant wünscht die zu viel gearbeiteten Stunden auf einem AZK anzusammeln. Jetzt bin ich noch relativ neu im Datev/Lodas unterwegs.
Wie handhabt Ihr das Thema in der Praxis und wie richte ich es genau im Lodas sei es auf der Mandantenebene bzw. Personalebene ein?
Vielen lieben Dank.
... wichtig ist im AV zu schauen, ob überhaupt ein AZK vereinbart wurde. Gibt es nur Mini-Jobber oder auch SV-pflichtige MA? Ich bin mir gerade nicht sicher, ob in Lodas für Mini-Jobber andere "Bedingungen" für das AZK eingestellt werden können als für SV-pflichtigen MA.
Mandant ->Arbeitszeitkonto -> oben den passenden "Typ" auswählen und die entsprechenden Angaben machen.
Lohnarten auf Basis der StLA 460, 461 + 462 anlegen.
Ja, natürlich muss im Hintergrund auch der arbeitsrechtliche Aspekt berücksichtigt werden.
Auf Mandantenebene lege ich erstmal eine Grundlage an. Und auf Ebene der PSD kann ich dann bei jedem AN, egal welchen Status er in der SV hat, das AZK einzeln schlüsseln., z.B. manuell mit oder ohne Beträge.
Vielen lieben Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe den Mandant erst ab April übernommen und hole mir gerade die vergangenen Monat ein, um mir einen besseren Überblick zu verschaffen. Die letzten Monate waren wesentlich weniger Stunden, die gearbeitet wurden. Ich habe die betreffenden jetzt erst mal normal abgerechnet, ohne ein AZK anzulegen.
Es gibt nur Minijobber und ich habe den Mandant schon angefragt, ob es einen Passus im AV zwecks AZK oder eine separate Vereinbarung gibt. Wir warten auf die Antwort.