Hallo Zusammen,
unser Mandant (ist bereits in 2024) zu einem anderen Lohnanbieter gewechselt.
Dort wollte man die Lohnkontowerte vortragen, was wohl nicht funktioniert hat.
Nun erbittet der Mandant - rückwirkend - ab 31.07.2024, sowohl die Erstellung der LSt Bescheinigungen, als auch die der SV Meldungen.
Gibt es eine Möglichkeit, dies auf dem kurzen Dienstweg zu erstellen?
Danke und viele Grüße
MB
Moin,
auch wenn der Mandant Sie "verlassen" hat, haben Sie, wenn kein Datenübertrag erfolgt ist, immer noch Zugriff auf Ihre Daten im RZ. Das können Sie über die Mandantenverwaltung RZ prüfen oder einfach mal Stammdaten holen.
Damit können Sie, auch wenn es nicht korrekt ist, mit dem Setzen des Austrittsdatums und einer Wiederabrechnung komplett eine LSt-Bescheinigung erzeugen. Die DEÜV-Abmeldung "Systemwechsel" erhalten Sie durch Eingabe des Endedatums bei Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten im ersten Register. Ob die Systemwechselmeldung auch in Verbindung mit dem Austrittsdatum geht, welches Sie für die LSt-Bescheinigung benötigen, weiss ich allerdings nicht. Irgendwie widerspricht es sich.
Ansonsten würde ich im Zweifelsfall lieber eine DEÜV-Abmeldung riskieren, als auf die LSt-Bescheinigung zu verzichten. Ohnehin geht "Systemwechsel" ja auch nur dann, wenn der neue Berater auch eine Systemwechsel-Anmeldung gemacht hat.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Herr Seemann,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe nun - aus meiner Sicht - eine elegantere Lösung gefunden.
Ich habe aus der Auswertungssteuerung (Mandant) die Auswertungen 61 und 62 gelöscht.
Hier bekomme ich dann zwar erstmal eine Fehlermeldung, dass dann keine DÜ erfolgt; aber das ist ja genau das, was ich wollte.
BEste Grüße
MB