Hallo rschoepe,
in den Stammdaten der EO geht das bereits:
In den Stammdaten online bisher Fehlanzeige ...
HINWEIS: die abgebildete Bankverbindung ist die Demo Bankverbindung der DATEV.
@bkoch spricht aber von den Geschäftspartnern (Debitoren, Kreditoren). 😉 Daher auch mein Verweis auf KaReWe:
Dort lässt sich in DUO aber auch kein abweichender Kontoinhaber hinterlegen:
Das ist doch wieder Murks …
Hallo alle zusammen,
danke für Ihre Gedanken und Diskussionen zu dem Thema. Wir beobachten diesen Beitrag und aktualisieren auch die noch unklaren Informationen in den Hilfe-Dokumenten und auf datev.de laufend:
Die Anregung bezüglich des abweichenden Kontoinhabers haben wir intern zur Prüfung weitergegeben.
Wir informieren an dieser Stelle wieder bei Neuigkeiten.
Die Sparkasse Zwickau hat uns heute darauf aufmerksam gemacht, dass die Verordnung nur bei Echtzeitüberweisungen anzuwenden ist. https://www.spk-zwickau.de/fi/home/produkte/banking-und-software/weitere-services/gesetzliche-aenderungen-bei-ueberweisungen.html?q=vop&mdidianlass=&mdidiansprache=&n=true&stref=search
Bei den Informationen von DATEV haben wir das so verstanden, dass es auf alle SEPA-Überweisungen Anwendung findet - oder wird es nur bei der DATEV (Bank online etc.) vorsichtshalber so angewandt?
DATEV schreibt:
Hallo @NinaJ,
danke fürs Teilen! Die Verordnung bezieht sich auch auf SEPA-Überweisungen. Die Sparkasse erläutert das ein Stück weiter unten auf der verlinkten Website.
Das lese ich anders:
Sicherheit durch Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)
Ok, dann muss hier eine Fehlinformation vorliegen. Ich werde da nochmal Rücksprache halten.
In der Verordnung 2024/886 heißt es in der Überschrift "...im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen"
und in Absatz 20: "Die Sicherheit von sowohl Echtzeitüberweisungen als auch von herkömmlichen Überweisungen in Euro ist von grundlegender Bedeutung, [...] Die Zahlungsdienstleister sollten dem Zahler daher eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers (im Folgenden „Empfängerüberprüfung“), an den der Zahler eine Überweisung versenden will, anbieten."
Das kann sicherlich verwirren.
@NinaJ , auf der von Ihnen verlinkten Homepage der SPK Zwickau ist doch "nur" der Hinweis auf die (endlich..!) umgesetzte Möglichkeit der Echtzeitüberweisung aufgeführt.
Darunter dann die Ausführungen der "Verification of Payee".
Scheinbar nur ein Anlass, das als große Neuerung zu proklamieren.....was bei anderen Banken längst möglich ist....
Danke, ja, mich wundert dann die Aussage von einem Sparkassen-Mitarbeiter... er hat mich gleich total verwirrt.
@NinaJ schrieb:Danke, ja, mich wundert dann die Aussage von einem Sparkassen-Mitarbeiter... er hat mich gleich total verwirrt.
Wer weiß, was der Sparkassenmitarbeiter gesagt hat...? Und, ob er nen Plan hat...?
Das Thema "Verification of payee" ist ja nicht so neu.....
@NinaJ schrieb:.. er hat mich gleich total verwirrt.
Sie mich nun auch, weshalb ich das auch nochmal bei meiner Bank nachgelesen habe. Ich verzichte bei "neuen Produkten" zumeist auf eine Rückfrage "am Schalter", da dort oft auch noch nicht der finale und vollständige Kenntnisstand herrscht; also sehen Sie es ihm/ihr nach 😉 .
Die Empfängerprüfung via VoP umfasst die
Sofern kein "perfect match" erfolgt oder eine Überweisung außerhalb des Vorgenannten erfolgt, ist aktiv der Überweisung zuzustimmen.
Vereinzelt lasse sich auch Aliase als Empfänger hinterlegen, wenn bspw. der Einzelunternehmer "Max Mustermann" nach außen als "Musterbäckerei XYZ" auftritt.
Ob hier allerdings dann auch ein "Volltreffer" erfolgt, steht m.E. noch nicht fest. M.E. ist dies nur bei Nutzung der rechtlich zweifelsfreien Bezeichnung des Vor und Nachnamens der natürlichen Person bzw. Firmierung möglich.
Bei Bestätigung oder Verzicht auf Prüfung geht natürlich die Haftung für den Untergang auf den Zahlenden über; also immer 😉.
Mich ärgert an der Neuregelung insbesondere mal wieder, dass sie nur halbgar ist, weil bspw. Sammelüberweisungen ausgenommen sind, weil man das technisch wohl einfach nicht auf die Reihe bekommt.
Ich sehe hier schon ein hilfreiches Tool für Tipp- oder Übernahmefehler der Rechnungs- bzw. Zahlungsdaten, aber auch einen ganz, ganz schmalen Fuss für die Kreditinstitute.
Für Sammelüberweisungen ist nach meiner Lesart niemals ein "perfect match" möglich, sondern muss immer bestätigt werden oder kann auf eine Prüfung verzichtet werden.
Ich bin schon sehr gespannt auf die Anfangsphase . . . 😎
Ist das Vorgehen bei Sammelüberweisungen schon klar?
Ich hätte das so verstanden, dass die Bestandteile des Sammlers aufgeteilt werden und dann individuell bestätigt werden (bzw. der Teil mit vollständiger Übereinstimmung direkt durchläuft).
In der Praxis wird es bei uns eher wenig ausmachen. Wir haben uns dazu entschieden für Sammler den Opt-Out Weg zu wählen.
Haftungstechnisch ändert sich zum alten Status Quo nichts.
@RJörg schrieb:Haftungstechnisch ändert sich zum alten Status Quo nichts.
Warum sollte sich daran nichts ändern ?
Wenn zuvor eine Überweisung aus dem Sammler "versehentlich" fehlgeleitet wurde, war doch die Bank in der Verantwortung oder nicht ? (Lasse mich da gerne aufklären).
Nun, mit "abnicken" oder "Opt-out" der Zahlende.
Ich bin hier eher an der Überlegung, wie sich künftig Sammler vermeiden lassen könnten . . . um in den Genuss der VoP und dem "Volltreffer" zu kommen.
Kommt darauf an was mit "versehentlich fehlgeleitet" gemeint ist.
Einen Empfängerabgleich gibt es schon lange nicht mehr. Das Merkmal der Zuordnung ist die IBAN. Diese beinhaltet Prüfziffern usw.
Wenn ich als Auftraggeber eine falsche (gültige) IBAN angebe wird der Auftrag ausgeführt und ich hafte.
Wenn ich als Auftraggeber eine falsche (ungültige) IBAN angebe bin ich mir nicht sicher, wenn das Programm die ausführt müsste die Bank haften. Die Zahlung wird aber normalerweise mangels richtiger Prüfziffer abgewiesen.
Wenn ich als Auftraggeber eine falsche (gültige) IBAN angebe und das Empfängerkonto nicht existiert sollte die Überweisung mit entsprechendem Kontotext zurückkommen. Wenn diese von der Empfängerbank manuell anders zugeordnet werden sollte haftet die Bank (hab ich aber noch nie erlebt).
Der einzige sinnvolle Fall für Bankhaftung wäre wenn das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben ist, ein Rückruf beauftragt wurde und danach das Geld beim falschen Empfänger landet.
Davon unbenommen habe ich aber immer einen Anspruch gegen den falschen Empfänger (ungerechtfertigte Bereicherung ist da glaub das Stichwort).
Gibt es seitens Datev schon Informationen wie die Steuerung der Optionen für Opt-In oder Opt-Out bei Sammelzahlungen in DUO erfolgen wird? Wird die Schlüsselung einmalig in den Bankstammdaten hinterlegt oder in den Kreditorenstammdaten?
Wie wird die Rückmeldung der Prüfung durch die Bank in DUO bei der Zahlungsfreigabe mit PIN/TAN über finAPI erfolgen? Gibt es hierzu Informationen zur Umsetzung in DUO?
Vielen Dank!
Hallo @Industrial_Engineer
In DUo, in diesem Fall in Bank online, wird die Opt-Out Option beim Senden von Sammelzahlungen pro Zahlungsauftrag erfolgen.
Bei der Zahlungsfreigabe mit PIN/TAN über finAPI wird die Opt-In / Opt-Out Einstellung aus Bank online mitgegeben. Das Ergebnis der VoP-Prüfung wird die finAPI Oberfläche abbilden.
Mitte September werden wir hier nochmal genauer informieren.
@Sarina_Schug das sind erfreuliche Nachrichten. Ich für meinen Teil hatte schon mit der Schmalspurlösung gerechnet. Ausnahmsweise mal positiv überrascht,
Hallo @Sarina_Schug
heute hat erstmals die mit dem SR eingeführte Funktionalität zur VoE im Programm Zahlungsverkehr "zugeschlagen".
Ich habe mich nur gefragt, was dieses neue Fenster soll
nachdem mir das Programm mitgeteilt hat, die Aufträge würden zur Verifizierung an die Bank gesendet.
Soll das Fenster bedeuten, die Prüfung verlief positiv; dass kein Auftrag zur Prüfung an die Bank übertragen wurde oder, ...
Auch bin ich als Anwender etwas ratlos bei der Beantwortung der Frage geblieben, ob das Fenster geschlossen werden kann.
Es wäre schön wenn noch deutliche Nachbesserungen erfolgen würden.
Wenn man das so sieht, fragt man sich, wie viele Millionen Arbeitszeitminuten durch dieses tolle neue Feature in Zukunft in der Wirtschaft vernichtet werden und wie da die EU wieder fit für den Wettbewerb werden soll. In welchem Verhältnis stehen hier Bürokratieaufwand zu verhindertem Missbrauch???
Die Bedenken teile ich auch, allerdings ist nach einigen Monaten, wie bei so vielen Sachverhalten, der Alltag mit einem sehr viel mehr abgesicherten Zahlungsweg wieder eingekehrt. Auch wenn hier ein weitgehend automatisierter Vorgang abläuft, ist es jedoch erfreulich, dass sich die Banken nicht länger schulterzuckend aus der Verantwortung stehlen können, wenn eine IBAN mißbräuchlich angegeben wird, um Zahlungen auf ein Betrügerkonto umzuleiten. Der Alltag braucht jede Menge Schutzmechanismen, um den Betrügern entgegenzuwirken, die jetzt nicht mehr vor der Haustür lauern, sondern sich online viel perfider in unser Leben einschleichen. Daher bin ich davon überzeugt, dass sich alles einspielen wird und der Aufwand gerechtfertigt ist.
ich glaube, das geht noch nicht, wohl erst richtig ab dem 05.10.2025. Wenn man es vorher testen möchte, muss man sich an die Bank wenden.
Leider finde ich das Dokument dazu nicht mehr. Aber es gibt ein Klick-Tutorial
DATEV Bank online - Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung - DATEV Hilfe-Center
bei Punkt 3
Hallo @agmü,
der Zahlungsauftrag (Einzelunterschrift) wurde im Hintergrund an die Bank übermittelt. Die Liste kann daher geschlossen werden.
Die Liste "Freizugebende Zahlungsaufträge (VeU)" zeigt hier noch nicht mehr an, da aktuell noch kein Ergebnis der Empfängerüberprüfung von der Bank zurück geliefert wird. Dies passiert ab dem 05. Oktober.
Wie Sie aktuell mit der Zahlungsliste arbeiten in Zahlungsverkehr und Bank online lesen Sie in diesen Dokumenten:
Hallo @Sarina_Schug
Software sollte bei der Leistungserbringung unterstützen, nicht diese durch eine unklare Struktur und unklare Informationen behindern.
Es wäre daher hilfreich, wenn der Anwender dadurch entlastet würde, dass ihm diese Liste, sofern keine Beanstandungen vorliegen entweder überhaupt nicht angezeigt wird, oder er aber, jedenfalls für eine Übergangszeit den Hinweis erhält, dass das Fenster geschlossen werden kann.
Auch wenn ich unsere Mitarbeitenden und Kollegen regelmäßig über Neuerungen unterrichte, bleibt bei den Mitarbeitenden/Kollegen die nicht täglich mit dem Programm arbeiten eine Unsicherheit, die zu Rückfragen und Missverständnissen führt; diese werden bei wohlverstandener Softwareunterstützung vermieden oder reduziert.
Lieber Andreas G. Müller,
die DATEV Software unterstützt hier 1a, in dem sie anzeigt, dass es keine Abweichung gibt. Das ist für den Anwender maximal gut, wenn dieser ebenfalls weiß: ich habe keine Fehler gemacht.
Ich wünsche mir nicht, dass das Fenster und der Prozess an einigen Stellen automatisiert wird. Je mehr man klickt, umso sicherer wird man bei der Benutzung.
Das erinnert sehr stark an die deutsche Digitalisierung. Das schafft sehr große Sicherheit für uns. Ich würde alles so lassen. Das ist gut so. Ich freue mich auf VoP und das aktive Überweisen von Rechnungen. Das wird toll!
vielen Dank!
viele wundertolle Grüüüße & bis bald
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu den Empfängernamen im Lohn und Gehalt.
Ich gehe davon aus, dass die meisten Mandanten bei den Sammelüberweisungen im Opt-Out-Verfahren bleiben. Es gibt aber auch kleiner Mandanten mit nur einem Arbeitnehmer oder nur einem VL-Vertrag, so dass es auch Sammelüberweisungen mit nur einer Überweisung gibt, die dann eventuell geprüft wird, wenn hier nicht auch das Opt-Out-Verfahren eingestellt wurde.
Im Erfassungsblatt Vermögenswirksame Leistungen wird der Empfängername im Feld Anlageninstitut erfasst. Dieses Feld lässt lediglich 27 Zeichen zu. Bisher stand hier zum Beispiel Badenia - die Firmenbezeichnung ist Deutsche Bausparkasse Badenia AG - erfassen kann ich nur Deutsche Bausparkasse Baden. Aus den Beispielen lässt sich nicht entnehmen, ob auch Dt. Bspk Badenia geht oder ob „commercial names“ beantragt wurden und Badenia Bausparkasse auch einer Überprüfung standhält;-)
Soweit ich weiß, kann der Empfängername mittlerweile länger sein, die 27 Zeichen waren den Überweisungsformularen geschuldet. Werden die Empfängerfelder - dies betrifft auch die Felder abweichender Kontoinhaber - im Zuge der Maßnahme "Verification of Payee" an die mittlerweile zulässigen Zeichen in den DATEV-Programmen angepasst?
Ciao
Kimba
@kimba schrieb:Werden die Empfängerfelder - dies betrifft auch die Felder abweichender Kontoinhaber - im Zuge der Maßnahme "Verification of Payee" an die mittlerweile zulässigen Zeichen in den DATEV-Programmen angepasst?
Wahrscheinlich nicht mehr, das wird - wenn überhaupt - wohl erst mit DATEV Lohn kommen. Ist ja leider nur "nice to have" und nicht absolut (rechtlich) notwendig. 😕
Hallo @kimba,
siehe Dokument DATEV Lohn und Gehalt - Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee).
Hier werden die Anpassungen der Felder und Feldlängen beschrieben.
@Datev: gibt es schon Neuigkeiten wann mit einer Möglichkeit zu rechnen ist, in Unternhemen Online einen abweichenden Kontoinhaber zu erfassen?
Die Zeit drängt ja langsam.
Neben den Namen für Einzelunternehmer (die weiter vorne diskutiert wurden) betrifft das Problem auch Mandanten die den Geschäftspartername nach einer eigenen Ablagelogik pflegen, z.B haben wir einen Fall der die Namen in etwa so pflegt:
Autohaus Mustername1 - Musterstadt1
Autohaus Mustername2 - Musterstadt2
Logistik Mustername3 - Musterstadt2
...
Ganz unabhängig davon wie die genaue (offizielle) Firmenbezeichnung lautet.
Ich bin gar nicht amused. Meine Vorgängerinnen haben leider einfach irgendwas in die Stammdaten geschrieben. Seit ich von VoP weiß, versuche ich dran zu denken, immer die Stammdaten mit zu prüfen bei der Buchung von Rechnungen. Ich bin gespannt, wie viel bei mir rausfliegt. *seufzt*