Hallo liebe Community, wir haben folgendes Problem: Wir haben bei einigen Lohnmandanten mit KUG die Kürzungsformel für Stunden "Betrag – (Betrag / wöchentl. Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate) x Fehlstunden" hinterlegt. Bei Teilmonaten mit KUG wird der Ausfall mit der Berechnungsformel berechnet, jedoch bei einem kompletten Monat mit Kurzarbeit erfolgt keine Durchschnittsberechnung, stattdessen wird das ausgefallene Gehalt zu hundert Prozent als Ausfall gerechnet. Beispiel bei einem Gehalt von 2000 40 Stunden-Woche müsste in einem Monat mit 22 Tagen folgende Berechnung stehen: Betrag – (Betrag / wöchentl. Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate) x Fehlstunden = 2000 -(2000 / (40 x 13 / 3)) x 176 = 30,81 Für die Berechnung KUG wäre jetzt das Sollentgelt 2000 und das Istentgelt 30,81. Abgerechnet wurden aber 2000 Solltentgelt und 0 Istgentgelt. Bei Monaten mit 20 und 21 Arbeitstagen wäre das Istentgelt negativ. Das Arbeitsamt bemängelt nun, dass wir unterschiedliche Berechnungen zur Ermittlung der Entgeltkürzung angewandt haben, es darf entweder nur der "Durchschnitt (wöchentliche Arbeitszeit x 13/3)" oder nach "tatsächlichen Soll-Stunden im jeweiligen Monat" verwendet werden. Mit dem oben angegebenen Abrechnungsparameter wechselt man automatisch bei einem Teilmonat (Durchschnittsberechnung) und bei einem Vollmonat (tatsächlichen Soll-Stunden) die Berechnungsformel. Im Dezember 2021 hatten wir bereits von der Agentur die Anforderung von Korrekturanträgen bekommen, nach einem erneuten Telefonat dann aber mitgeteilt bekommen, dass das Arbeitsamt das Problem mit den DATEV-Abrechnung kenne und sie auf eine Korrektur verzichten. Jetzt haben wir bei einem anderen Mandanten die Anforderung zur Korrektur bekommen und hier besteht man jetzt auf die Einreichung der Korrektur, denn dies sei kein Problem laut Aussage vom Arbeitsamt, da die DATEV eine Rückrechnung nach 2020 anbietet;-) Meine Frage ist, einmal, weiß jemand, ob es eine interne Anweisung im Arbeitsamt gibt, diese Fälle mit der "Berechnungsformel Betrag – (Betrag / wöchentl. Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate) x Fehlstunden" durchzuwinken? Die Frage an DATEV ist, warum ist dieser Fehler möglich? Wird es bei den Änderungsmöglichkeiten für 2020 und 2021 eine Möglichkeit geben, einzustellen, dass er insgeamt nach dem Durchschnitt rechnet? Oder muss manuell das Istentgelt angepasst werden? Geht das mit einem negativen Istentgelt? Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt. Viele liebe Grüße Kimba
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