Guten Abend zusammen, wir haben folgende Problemstellung: Bei der Überprüfung zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit wurde festgestellt, dass bei einem Mandant der erste Bewilligungsmonat (März 2020) auf Grund zu später Einreichung des Antrags dieser Monat nicht genehmigt wurde. Allerdings wurde für März 2020 Kurzarbeit mit Lodas abgerechnet. In Folge dessen wurden nach 3 Monaten (ab Juni 2020) die erhöhten Leistungssätze für die Berechnung des KUG herangezogen. Nun fordert, die Agentur für Arbeit, dass die betreffenden Monate korrigiert werden müssen, insbesondere da die erhöhten Leistungssätze erst einen Monat später in Anspruch genommen werden durften. Ist in Lodas für 2020 eine Korrektur der Stammdaten für den Bewilligungszeitraum möglich bzw. wie können die Bewilligungszeiträume nachträglich korrigiert werden um eine Wiederholungsabrechnung für die betreffenden Monate durchzuführen? Für Tipps und Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!
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