Guten Tag,
ich habe folgende Situation: Ein Mitarbeiter wurde in 01/2026 mit Beschäftigungsbeginn 19.01.2026 angelegt. Die Stammdaten wurden ins RZ gesendet, die ELSTAM Anmeldung ist erfolgt. Eine DEÜV Meldung ist bislang nicht erfolgt. 01/2026 ist noch nicht abgerechnet.
Nun kommt vom Mandant die Info, dass der Mitarbeiter doch erst am 01.02.2026 beginnt. Wie gehe ich am einfachsten vor um den Beschäftigungsbeginn auf den 01.02.2026 zu verschieben und die ELSTAM Anmeldung zu korrigieren. Hat mir jemand eine Idee?
Vielen Dank vorab.
Wenn du den 1.2. als Eintritt erfasst, wird mit der Abrechnung Februar die erste Anmeldung mit Meldeende 19.1. beendet und eine neue Anmeldung zum 1.2. erstellt.
Du musst aktiv also nichts weiter machen, außer das richtige Eintrittsdatum zu erfassen.
Super. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Jetzt habe ich doch noch eine Rückfrage. Ich habe im Januar den Beschäftigungszeitraum auf 01.02.2026 geändert. Bei der Probeabrechnung für Januar erhalte ich folgenden Fehler:
Kann der Fehler im Januar ignoriert werden und erübrigt sich im Februar oder führt dies zu Folgeproblemen? Danke!
Kannst du ignorieren. 😎