Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Urteil Februar 2018 Gehaltsnachzahlung Juni 2017. Ich habe eine Nachberechnung ins alte Jahr gemacht. SV-rechtlich stimmt es. Meine Frage ist wie bekomme ich es steuerlich ins Jahr 2018 mit dem entsprechenden Abzug. Ich habe versucht ein passendes Dokument zu finden, habe aber leider nichts gefunden. Die telefonische Erreichbarkeit der DATEV ist zur Zeit gleich 0. Vielleicht kann ja hier jemand mal die Vorgehensweise in Lodas erläutern. Vielen Dank schon mal. Viele Grüße M. Chrostek
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