Hallo Zusammen,
aus einem Rechtsstreit resultierend, soll für einen in 2015 ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Vergütungsdifferenz i.H.v. 600 € gezahlt werden.
Wie kann ich das abbilden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Guten Morgen,
aufgrund des Zuflussprinzipes muss die Abrechnung mE. doch im laufenden Monat erfolgen, oder?
Ich denke auch, aber da er ja gar nicht mehr "aktiv" ist, weiß ich nicht, ob das funktioniert ....
Moin,
lohnsteuerlich gilt das Zuflussprinzip, so dass dies im aktuellen Monat mit aktueller ELStAM abzurechnen ist - da stimme ich mit den Meinungen hier überein.
Sozialversicherungsrechtlich kommt es aber doch darauf an, was nachgezahlt wird. Wenn es sich hierbei um laufendes Entgelt handelt, bleibt es m.E. beim Entstehungsprinzip, so dass Beiträge ggf. für 2015 nachzumelden sind.
Dies würde ich erst einmal prüfen, bevor ich mir Gedanken mache, wie man das technisch abrechnet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin :-),
lt. Urteil handelt es sich um Lohnnachforderungen aus 2015.
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Urteil Februar 2018 Gehaltsnachzahlung Juni 2017.
Ich habe eine Nachberechnung ins alte Jahr gemacht. SV-rechtlich stimmt es. Meine Frage ist wie bekomme ich es steuerlich ins Jahr 2018 mit dem entsprechenden Abzug. Ich habe versucht ein passendes Dokument zu finden, habe aber leider nichts gefunden. Die telefonische Erreichbarkeit der DATEV ist zur Zeit gleich 0. Vielleicht kann ja hier jemand mal die Vorgehensweise in Lodas erläutern.
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße M. Chrostek
Hallo Frau Chrostek,
steuerlich wird die Zahlung als sonstiger Bezug im aktuellen Jahr berücksichtigt.
Viele Grüße
T. Reich
Danke dafür.
Wie setze ich das aber im LODAS um? Im aktuellen Monat bekomme ich ja den Hinweis, dass der AN nicht beschäftigt ist? Nachberechnung in das entsprechende Jahr ?
Schauen Sie mal in das Dokument Punkt 4.3:
Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)
Sozialversicherungsrechtlich wurde Ihnen ja bereits der Hinweis gegeben, dass der Bezug sehr wahrscheinlich nicht über Lodas abgerechnet werden kann.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Ergänzend möchte ich noch Folgendes hinzufügen:
In LODAS ist eine Nachberechnung immer nur für das aktuelle und das Vorjahr (= 2017 und 2018) möglich. Auf das Jahr 2015 kann keine Nachberechnung mehr erfolgen.
Es muss somit geklärt werden, ob der Mitarbeiter im Jahr 2018 neu eintreten und ggf. beim ELSTAM-Verfahren angemeldet werden muss.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Es muss somit geklärt werden, ob der Mitarbeiter im Jahr 2018 neu eintreten und ggf. beim ELSTAM-Verfahren angemeldet werden muss.
Moin,
das Problem dürfte sein, dass man hier eine korrekte Lösung nicht so ohne Weiteres hinbekommt.
Wenn ich dies richtig sehe, muss eine lohnsteuerliche Abrechnung in 2018 und eine sozialversicherungsrechtliche Abrechnung in 2015 erfolgen. Die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge müssen alle insgesamt in die aktuelle Meldung für 2018 aufgenommen werden. In der Lohnsteuerbescheinigung müssen die Bruttowerte und ggf. Lohnsteuer für den Bezug erfasst werden und die hierauf anfallenden Sozialversicherungswerte.
Das funktioniert nur leider nicht.
Nun könnte man die ELStAM-Anmeldung über LODAS machen. Eine Abrechnung und Lohnsteuerbescheinigung über LODAS führt aber nicht zu dem richtigen Ergebnis, da ich weder die Sozialversicherungsbeiträge in die Abrechnung bekomme - geschweige denn in die Lohnsteuerbescheinigung.
Ich würde dann nur folgende Lösung sehen:
Unklar ist mir in diesem Zusammenhang, wie das Finanzamt die Rückmelde"adresse" speichert. Wenn diese arbeitnehmerbezogen gespeichert werden, ist dies ja soweit ok. Wenn die Speicherung aber arbeitgeberbezogen gespeichert werden, werden künftige Rückmeldungen über ELSTER erfolgen, bis das nächste Mal eine Anmeldung wieder über LODAS vorgenommen wird.
Sinnvoll und anwenderfreundlich finde ich das nicht...
Daher nochmals die dringende Bitte an die DATEV, sich hierzu unbedingt Gedanken zu machen (und diese dann auch umzusetzen), wie derartige Fälle über LODAS oder andere DATEV-Programme umgesetzt werden können.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich habe nun auch das Problem: Austritt AN 31.5.2021, Nachzahlung lfd. Gehalt aus 4-6/2020 laut Vergleich aus 5/2022
Wie gehe ich in Lodas vor? Gibt es inzwischen einen komfortableren Weg, als von Herrn Lutz beschrieben?
Bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße
T. Werny
Hallo T.Werny,
Nachberechnungen sind nach wie vor für das aktuelle und das Vorjahr möglich.
Rechtlich können wir nicht beurteilen, wie die Abrechnung zu erfolgen hat.
Gibt es hier mittlerweile eine Lösung seitens der DATEV?
Ich habe jetzt auch den Fall, dass eine AN aufgrund eines Vergleichs noch laufenden Arbeitslohn für 2021 erhalten soll.
Eine manuelle Berechnung mit Excel o.ä. möchte ich den Mandanten nicht vorsetzen...
(LOVOR 2021 ist nicht mehr installiert.)
Liebe Grüße aus Leipzig
Hallo @AH1992,
hierzu gibt es keine neuen Informationen.
Nachberechnungen in LODAS sind nur für das aktuelle und das Vorjahr möglich.