@DATEV: Danke für die umfassende Infomail heute. Danke für das Musterschreiben.
Gesetzliche Änderung bei Überweisungen: Abgleich des Empfängernamens mit IBAN (Verification of Payee)
Worum geht es?
Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung und wird ab dem 9. Oktober 2025 wirksam.
Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.
Das Wichtigste in Kürze:
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Sie sind von der neuen EU-Verordnung betroffen. Wir informieren Sie in diesem Schreiben, was das für Sie bedeutet.
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Bereiten Sie sich vor und prüfen Sie Ihre Stammdaten.
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Informieren Sie auch Ihre Mandanten (Musterschreiben verlinkt).
.......
@alterSchwede : Als unsere direkte "Bezugsperson" ins Bankenwesen. Hast du eine Idee wie genau die Namensprüfung erfolgen wird? Unsere Lieferantin für die Blumen heißt "Blumenkunst Goldmann"
in den Stammdaten habe ich Sie mit Goldmann Blumenkunst erfasst. Würde das automatisch durchlaufen oder eine Freigabe meinerseits erfordern?
Spich wird auf ein " = " geprüft werden oder auf ein ungefähr gleich.
Gmbh statt GmbH in den Stammdaten und keine Überweisung geht mehr durch?🤔
Danke und Grüße aus München,
Johannes
Hatte auch schon was zu gelesen. Da wird es wohl eine Plausibilitätsprüfung geben.
Müller GmbH oder Mueller GMBH wird (wohl) kein Problem darstellen.
"Angenommen, Alfred Auftraggeber möchte eine Zahlung an Emil Empfänger tätigen. Alfred gibt die IBAN von Emil in die Banking-App seiner Bank ein. Leider hat Emil die IBAN vorher falsch kopiert, so dass es sich tatsächlich um die IBAN von Max Mustermann handelt.
Wenn „Emil Empfänger“ nicht mit „Max Mustermann“ übereinstimmt, sollte die Banking App von Alfred Auftraggeber ihn warnen, dass die Zahlung nicht an Emil, sondern an jemand anderen gehen würde, wenn er diese IBAN verwendet."
"Herausforderungen bei Übereinstimmungssystemen: Ein einfaches Match-/No-Match-System würde wahrscheinlich zu vielen Nichtübereinstimmungen führen. Daher hat die EU-Kommission beschlossen, den Zahlungsdienstleistern den rechtlichen Spielraum zu geben, um bei teilweisen Übereinstimmungen den vollen Namen des Zahlungsempfängers zurückzugeben. Der Zahler kann dann entscheiden, ob er die Zahlung durchführen möchte oder nicht."
https://banking.vision/zahlungsempfaengerbestaetigung/
Beste Grüße
Ich freu mich auf die Diskussionen wenn deswegen Skonto oder Zahlungsfristen nicht eingehalten werden....
Ich glaube man wird mehr oder minder live gewarnt und nicht im Hintergrund die Überweisung versagt 😄
@tu_heggi wenn deswegen Skonto
die Überprüfung soll "live" erfolgen. Bedeutet es kommt unter dem Überweisungsvorgang zu einer Unterbrechung wenn die Namen nicht "übereinstimmen" und Zoran Zahler muss manuell bestätigen, dass er die Abweichung "Max Mustermann" statt "Emil Empfänger" akzeptiert und rechtliche Folgen selber vertritt.
Zahlungsfristen und Skontie werden wenn überhaupt nur nach Einführung des neuen Systems verpasst weil Zoran Zahler das neue System nicht versteht und sich verklickt.....
oder weil DATEV und oder andere Bankingsoftwareanbieter die Umsetzung nicht gebacken bekommen. 🙈
Oh man... wieder etwas, wofür wir mitverantwortlich sein sollen? 😞
Welche Rechte braucht man bitte für das Musteranschreiben? Das kann ich leider nicht öffnen.
@jjunker , zur Überprüfung steht das hier in der DATEV-Mitteilung:
"
Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert.". |
Prinzipiell wird es aber auch allerhöchste Zeit, diesen Abgleich einzuführen und durchzuführen. Zu hoch waren m. E. die Betrügereien, die "only IBAN" ermöglichte, gerade Man in the Middle etc. Ich kenne niemanden, der wusste, dass die Banken keinen Abgleich durchführen. Durch die Tatsache, dass Name und IBAN bei Überweisung angegeben werden, geht man davon aus, dass ein (ungefährer) Abgleich stattfindet.
Welche Rechte braucht man bitte für das Musteranschreiben? Das kann ich leider nicht öffnen.
Ich kann es als Hauptadmin auch nicht runterladen. Ich bekomme die Benachrichtigung, dass das Musterschreiben nicht sicher heruntergeladen werden kann. Eventuell ist die Datei kaputt.
@Chris607 schrieb:Prinzipiell wird es aber auch allerhöchste Zeit, diesen Abgleich einzuführen und durchzuführen. Zu hoch waren m. E. die Betrügereien, die "only IBAN" ermöglichte, gerade Man in the Middle etc. Ich kenne niemanden, der wusste, dass die Banken keinen Abgleich durchführen. Durch die Tatsache, dass Name und IBAN bei Überweisung angegeben werden, geht man davon aus, dass ein (ungefährer) Abgleich stattfindet.
Ich stimme Ihnen zu 100% zu, dass man einen Abgleich braucht.
Man bräuchte es aber nicht wieder mit "großem Tamm-Tamm" einzuführen, hätte man es nicht Jahre vorher abgeschafft...
@Jinye schrieb:Welche Rechte braucht man bitte für das Musteranschreiben? Das kann ich leider nicht öffnen.
Ich kann es als Hauptadmin auch nicht runterladen. Ich bekomme die Benachrichtigung, dass das Musterschreiben nicht sicher heruntergeladen werden kann. Eventuell ist die Datei kaputt.
Bei mir funktioniert es auch nicht. Es ploppte kurz das Zertifikat zur Smartcard auf und das war`s 😞
@Chris607 die "only IBAN" ermöglichte, gerade Man in the Middle etc.
Vielleicht bin ich naiv. Bis jetzt bin ich in den 25 Jahren in denen ich Überweisungen ausführe noch keinem Betrüger aufgesessen.
Gut, dass die Überprüfung angeboten wird.
Mist, dass Sie wieder verpflichtend für alle eingeführt wird und allen Usern mit Bestätigungspopups(?) auf den Senkel gegangen werden wird.
Selbstverantwortliches Handeln wird per Order die Mufti unnötig verkompliziert.
Ja man kann die "Bestätigungspopups" durch korrekte Pflege der Stammdaten vermeiden. --> Wer bezahlt die Mehrarbeit?
Statt die Prüfung in den Stammdaten des Bankkontos als Option anzubieten werden Alle die eine 22 Stellen lange Symbolfolge richtig abtippen können mit Mehrarbeit gestraft.
Mal sehen wie scharf die Prüfungen werden.
Wenn es nur bei massiven Abweichungen "Max Mustermann" vs. "Emil Empfänger" zur Aufforderung einer Bestätigung kommt --> ok.
Wenn "Empfänger Emil" ein Popup auslöst,....
Harren wir der Dinge die da kommen mögen.
Dito. @DATEV: Bitte mal den Download Link für das Musterschreiben prüfen.
@jjunker schrieb:@alterSchwede : Als unsere direkte "Bezugsperson" ins Bankenwesen.
Sven ist in wohlverdienter Rente, daher glaube ich nicht, dass er da noch mit beschäftigt ist. 🙂
Und wie "scharf" die Prüfung wird, wissen die Banken selbst noch nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das "Müller, Lieschen" rausfliegt, wenn das Konto auf "Lieschen Müller" läuft.
Bei mir lässt sich das Musteranschreiben ganz normal mit der SmartCard öffnen.
@DATEV: Es ist in einem Anschreiben, welches für den Postversand gedacht ist, übrigens nur mäßig hilfreich, Links mit Alternativtext einzufügen:
Ich könnte ja schon immer vor Freude im Dreieck springen, wenn (aus welchem Grund auch immer) die Überweisung als Absender-/Empfängerkonto "MUELLER EMIL DE1234…" hat und deshalb meine gepflegte Lerndatei "Emil Mueller DE1234…" nicht greift. Wenn der Abgleich bei den Banken genauso "intelligent" ist, werden in vielen Firmen und Steuerkanzleien ziemlich sicher wieder die Fackeln und Mistgabeln aus dem Schrank geholt.
Sven ist in wohlverdienter Rente, daher glaube ich nicht, dass er da noch mit beschäftigt ist.
@andrereissig OH. @alterSchwede : Sorry.
Ergänzung:
im Inkognito Modus wurde die Smart Card normal abgefragt und der Download konnte durchgeführt werden.
@jjunker schrieb:Ergänzung:
im Inkognito Modus wurde die Smart Card normal abgefragt und der Download konnte durchgeführt werden.
Oh.^^ Danke für den Hinweis. Jetzt hat es auch bei mir geklappt.
Hallo @jjunker,
für das Herunterladen des Musterschreibens ist eine Authentifizierung erforderlich.
Falls der Download trotz erfolgreicher Authentifizierung nicht klappt, kann das an der SmartScreen-Warnung liegen.
Abhilfe:
Mit einem modernen Standard-Browser Dateien von www.datev.de herunterladen
Hallo @andrereissig,
danke für den Hinweis. Das Musterschreiben passen wir an.
Hallo Johannes, 🙂
<< Hast du eine Idee wie genau die Namensprüfung erfolgen wird? >>
so, wie es sich aktuell für mich darstellt, kann es durchaus unterschiedliche Lösungsvarianten geben.
Extrem schwierig wird die Bearbeitung von Überweisungen mit fast identischen Namen, den sogenannten „Near Matches“. Weicht der Kontoname leicht vom gespeicherten Namen ab, muss entscheiden werden, ob die Zahlung ausgeführt oder abgelehnt wird.
Daten aus Ländern, die VoP bereits eingeführt haben zeigen, dass mit signifikanten Mengen solcher „Near Matches“ zu rechnen ist.
Ich bin selbst gespannt, wie die Banken das für die einzelnen Einreichungswege (Beleg, OnlineBanking, HBCI, EBICS) und dabei jeweils für Einzel-, Sammelüberweisungen (was, wenn von 750 Zahlungen eine einen umplausiblen Empfänger beinhaltet!?) und Echtzeitzahlungen (!) umsetzen werden.
Eine Lösung könnte sein, den Auftraggeber (bei Nutzung des OnlineBanking (!)) den Grad der Übereinstimmung der Empfängerangaben in Form eines Ampelsystems anzuzeigen und es dann dem Auftraggeber zu überlassen, ob die Überweisung ausgeführt wird oder nicht.
Das dürfte bei HBCI- / EBICS-Einreichungen in dieser Form aber schwer werden.
Noch fehlen mir aktuell dazu präzise Informationen.
Viele Grüße
Sven
Hallo Andre,
Hallo Johannes,
<< Sven ist in wohlverdienter Rente, daher glaube ich nicht, dass er da noch mit beschäftigt ist.>>
stimmt. Nicht mehr aktiv, aber trotzdem weiterhin interessiert dabei.
Hier und da habe ich daher mit "alten" Kontakten (auch bei Anbietern von Banking-Softwarelösungen) bezüglich der Thematik mal gesprochen. - Wirklich extern belastbar Kommunizierbares habe ich bisher jedoch leider nicht.
Viele Grüße
Sven
Hallo Sven,
Daten aus Ländern, die VoP bereits eingeführt haben zeigen, dass mit signifikanten Mengen solcher „Near Matches“ zu rechnen ist.
--> War ja zu erwarten. Baur statt Bauer, Meier statt Maier,....
(was, wenn von 750 Zahlungen eine einen umplausiblen Empfänger beinhaltet!?)
Den Gedankengang hatte ich auch schon.
Herr Mustermann lässt sich entgegen des Rats seines Steuerberaters, das Gehalt auf ein gemeinsames Konto mit seiner Frau schicken. Geht dann keine Lohnzahlung raus?
Oder 70 Schenker Rechnungen wollen überwiesen werden. Eine hat jemand manuell erfasst und Schenkr geschrieben....
Noch fehlen mir aktuell dazu präzise Informationen.
Du hast also das Ohr immer noch am Boden. 🙂 Das lässt auf weitere Einblicke hoffen.
Danke für deine, wie immer, umfassende Antwort. 👍
Gruß,
Johannes
Viel Rauch um nichts . . . das verlinkte Video geht mit der nächsten Rund-Mail und einem Dreizeiler an die Mandanten raus und fertig.
VoP ? Gute Sache ! Wer seine Stammdaten gepflegt hat, hat auch kein Problem. Mein Anspruch war es indes schon immer, mein Gegenüber, ob Firma oder Person, korrekt zu bezeichnen . . . hat auch etwas mit Anstand, Höflickeit und Respekt tun.
Ich präferiere grundsätzlich "perfect match", als nur "near match"; ist so ein Berufsding . . .
Hallo Johannes, 🙂
<< Herr Mustermann lässt sich entgegen des Rats seines Steuerberaters, das Gehalt auf ein gemeinsames Konto mit seiner Frau schicken. Geht dann keine Lohnzahlung raus? >>
das wird funktionieren, da ja beide als (gemeinsame) Kontoinhaber registriert sind.
Anders sieht es aus, wenn Herr Mustermann lediglich eine Bankvollmacht für das Konto seiner Frau hat und sich dorthin Geld überweisen lässt. Das dürfte mit Blick auf Geldwäscheregularien schon heute nicht sein, fällt aber nur selten auf. Künftig passt dann der Empfänger nicht zum Kontoinhaber.
Spannend dürfte das auch bei Unterhaltszahlungen werden (bisher immer an einen Elternteil, sofern Kind minderjährig - künftig ab Volljährigkeit dann aber wie genau!?) 😅
Viele Grüße
Sven
Ich denke, das ist nicht ganz richtig, da die Überweisung trotz Abweichung mit Zustimmung ausgelöst werden kann.
Zur hiesigen Thematik hier ein m.E. interessanter Blog-Beitrag:
Viele Grüße
Sven
VoP ? Gute Sache ! Wer seine Stammdaten gepflegt hat, hat auch kein Problem. Mein Anspruch war es indes schon immer, mein Gegenüber, ob Firma oder Person, korrekt zu bezeichnen . . . hat auch etwas mit Anstand, Höflickeit und Respekt tun.
Ich präferiere grundsätzlich "perfect match", als nur "near match"; ist so ein Berufsding . . .
Naja jedem seine Präferenzen. Mir ist es ehrlich egal ob der Mandant GmbH statt mbB schreibt wenn er uns meint. Hauptsache die Unterlagen/das Geld/die Rückmeldung kommt in time.
Selbstredend sollten Stammdaten gepflegt sein! Mustermann GmbH und Mustermann GmbH.
Zwei verschiedene Firmen. Eine in Österreich / Eine in Deutschland.
Da werde ich in den Stammdaten Mustermann GmbH (AT) als Namen eintragen. --> Schon haben wir ein Near match kein perfect match mehr.
Wird spannend inwieweit die Kontrolle den Alltag beeinflussen wird oder nicht.
Die VoP erfolgt m.W. mit Übermittlung des Zahlungsauftrages und fungiert als Kontrollmechanismus und nicht als Schranke.
Hier wird lediglich eine weitere Sicherheitsabfrage in den workflow eingebaut, der vorher nicht existent war.
Insofern ist es mir nich verständlich, wo das Problem sein soll.
Kommt mir ein wenig vor wie ein Anruf an die Servicehotline:
„Guten Tag, ich hätte da gern ein Problem.“
🥴