Hallo, bei Weiternutzung des Firmenwagens während einer Unterbrechung (voller Monat) werden sowohl die 1% als auch die 0,03% weiter abgerechnet. Siehe Auszug Dokument Haufe: "Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Monatspauschale auch dann, wenn der Arbeitnehmer nachweislich keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte während des gesamten Monats durchgeführt hat. Nach der Rechtsauslegung der Finanzämter begründet allein die rechtliche Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens den Ansatz der Monatspauschale von 0,03 %, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sein betriebliches Fahrzeug für diese Fahrten im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich nutzt. Der mit 0,03 % festgelegte Nutzungswert berücksichtigt bereits pauschal einen durch Urlaub oder Krankheit eintretenden Nutzungsausfall. Gleiches gilt für die Arbeit im Homeoffice oder bei Kurzarbeit 0 (= Vollausfall), wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalendermonats keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte unternommen hat. Auch hier verlangt die Finanzverwaltung den Ansatz der Monatspauschale von 0,03 %." Viele Grüße
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