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Sofortmeldung reicht nicht aus

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letzte Antwort am 01.02.2024 16:14:40 von durchschnittsbenutzer
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Hildebrandt_4567
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Hallo zusammen,

 

Ich wurde von einen Mandanten darauf aufmerksam gemacht das die Sofortmeldung offenbar nicht geklappt hat weil die Krankenkasse sich dazu gemeldet hat beim Mandanten.  Ich habe der betroffene Mitarbeiter am 27.12.2023 gemeldet (Sofortmeldung) zum 02.01.2024 und trotzdem soll der Mitarbeiter nicht gemeldet sein. Nun aber ist der Mitarbeiter krank und hat daher die erste 4 Wochen kein Anspruch auf Krankengeld. (Fehlzeit liegt noch nicht vor)

Die 6 Wochenfrist sollte am 6.2.2024 ablaufen und das heißt die Lohnabrechnung von Januar wird sich dann höchstwahrscheinlich überschneiden.

Eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung an die DRV liegt vor.

Was soll man in diesem Fall machen?

P_Sp
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Hallo!

 

Empfänger der Sofortmeldung ist die Datenstelle der Rentenversicherung. D.h. die Krankenkasse des Arbeitnehmers wird mit einer Sofortmeldung nicht über den Beschäftigungsbeginn informiert.

Zur Erstellung der Sofortmeldung wird die Krankenkasse de Arbeitnehmers ja auch nicht benötigt.

 

Eine Anmeldung wegen Beschäftigungsbeginn wird spätestens mit der Lohnabrechnung des Eintrittsmonats an die Krankenkasse übermittelt.

 

Viele Grüße

 

NinaJ
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Geht die Sofortmeldung nicht an die DRV?

 

Und die Krankenkasse möchte vielleicht eine Anmeldung GdA 10?

P_Sp
Einsteiger
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Das hatte ich doch geschrieben.

Empfänger = Datenstelle der Rentenversicherung

 

Viele Grüße

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cro
Experte
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@Hildebrandt_4567  schrieb:

.........Eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung an die DRV liegt vor.

Was soll man in diesem Fall machen?


Die KV-Anmeldung (nicht an DRV) erfolgt zum 2.1.24. Die dazugehörige DEÜV-Anmeldung erhält die KrKasse, wenn die Daten dazu ins RZ gesendet sind. Das hat nichts mit der Sofortmeldung zu tun.

 

Krankheitszeiten in den ersten 4 Kalenderwochen ab Eintritt bezahlt die KrKasse mit Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt keine Lohnfortzahlung. Eine 6-Wochenfrist gibt es dazu nicht.

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Hildebrandt_4567
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Wie gesagt, eine Meldebescheinigung an mit Grund der Abgabe 20 an die DRV liegt vor.

Ich vermute das es damit zu tun hat das der Mitarbeiter krank ist. Eine eAU fehlt jedoch bis jetzt

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NinaJ
Aufsteiger
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GdA 20 (Sofortmeldung) geht an die DRV

 

und die GdA 10 ist die reguläre Anmeldung, die möchte die Krankenkasse bestimmt haben

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Hildebrandt_4567
Beginner
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Ich vermute das die Krankenkasse die GdA 10 haben möchte aber die wird erst erstellt wenn der Monat Januar 2024 abgerechnet wird weil der Eintritt am 2.1.2024 war oder gibt es noch einen anderen Weg dazu?

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P_Sp
Einsteiger
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Du kannst eine Anmeldung vor Abrechnung des Arbeitnehmers übermitteln.

Anleitung im Dokument 1070216 unter Punkt 4.7

 

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Hildebrandt_4567
Beginner
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ich habe Dokument 1070216 geöffnet und da gibt es ein Hinweis auf Dokument 9271774 . Dann geht´s über Mitarbeiter; DEÜV abrechnungsunabhängige Anmeldung.

Dort kommt dann ein Fehlermeldung:

Das Eintrittsdatum (02.01.2024) des Mitarbeiters befindet sich in der Vergangenheit (letzter abgerechneter Monat 12/2023) Die abrechnungsunabhängige Anmeldung ist nicht möglich.

 

Das heißt also ich muss wie auch immer der Januar abrechnen, anders geht nicht, richtig?

 

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durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 14
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Dort kommt dann ein Fehlermeldung:

Das Eintrittsdatum (02.01.2024) des Mitarbeiters befindet sich in der Vergangenheit (letzter abgerechneter Monat 12/2023) Die abrechnungsunabhängige Anmeldung ist nicht möglich.

Diese Fehlermeldung hatte ich auch. Die Anmeldung funktioniert trotzdem.

Hildebrandt_4567
Beginner
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Nachricht 12 von 14
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Ja, es funktioniert, dann aber hat die Krankenkasse eine Doppelmeldung was zu Fragen führt, das muss ich dann in Kauf nehmen weil es sonst nur funktioniert gleichzeitig mit der Abrechnung. 

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rschoepe
Fachmann
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@P_Sp, ihr hattet zeitgleich geantwortet. 😉

 


@Hildebrandt_4567  schrieb:

dann aber hat die Krankenkasse eine Doppelmeldung


Wie kommst du jetzt darauf? Wenn du die Anmeldung (GdA 10) schon vorweg sendest, merkt LODAS sich das und schickt bei der Abrechnung nicht nochmal eine zweite hinterher.

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durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 14
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@Hildebrandt_4567  schrieb:

Ja, es funktioniert, dann aber hat die Krankenkasse eine Doppelmeldung was zu Fragen führt, das muss ich dann in Kauf nehmen weil es sonst nur funktioniert gleichzeitig mit der Abrechnung. 


LODAS "merkt sich", dass eine Anmeldung bereits im Vorfeld erstellt wurde. Mit dem Abruf der Lohnabrechnungen wird keine zweite Anmeldung mehr erstellt.

 

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letzte Antwort am 01.02.2024 16:14:40 von durchschnittsbenutzer
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