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Rückwirkende Zahlung _ Pfändung bedienen

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letzte Antwort am 09.04.2024 14:15:49 von tbehrens
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Sabrina8
Beginner
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Nachricht 1 von 5
121 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

bitte einmal um Hilfestellung.

 

Ich habe rückwirkend einen MA Lohn/Prämie nachgezahlt.

Es wurde in Datev dann für den Zahlungsmonat und dem Monat davor die Pfändung gezogen.

Das ist doch nicht richtig, oder?

P_Sp
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
118 Mal angesehen

Warum sollte das nicht richtig sein?

Wenn sich durch Nachzahlungen ein neuer Nettobetrag ergibt, dann wird auch der pfändbare Betrag geprüft und ggf. nachberechnet.

 

Viele Grüße

Sabrina8
Beginner
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Nachricht 3 von 5
93 Mal angesehen

Ja, aber die Zahlung war z. B. nur für den Monat Juni und es wurde auch eine korrektur/Pfändung für Mai durchgeführt. 

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
83 Mal angesehen

Hallo,

 

was heißt denn nachgezahlt? 

 

Einfach im aktuellen Monat abgerechnet oder eine Nachberechnung für den Vormonat vorgenommen? 

 

Wenn letzteres der Fall ist, ist es doch vollkommen korrekt, dass sich auch die Pfändung ändert. 

 

Gruß Alma82

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
69 Mal angesehen

Wurde unabhängig davon vielleicht Stammdaten geändert, die durch die Nachberechnung jetzt auch ausgelöst worden sind, und die Pfändung beeinflussen?

 

Ich würde in diesem Fall manuell prüfen, ob der neue Pfändungsbetrag richtig ist.

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letzte Antwort am 09.04.2024 14:15:49 von tbehrens
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