Liebe Community, ich komme trotz bereits gelesener Beiträge leider nicht weiter und hoffe auf eure Unterstützung. Fall 1: Aktueller Abrechnungsmonat ist 01/2026 (Mandant befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren). Für einen Mitarbeiter, der zum 31.03.2025 ausgeschieden ist, soll eine Arbeitsbescheinigung übermittelt werden. Ich bin in den März 2025 zurückgegangen und habe unter Personaldaten → Kündigung/Entlassung alle Angaben korrekt hinterlegt. In den Mandantendaten sind seit Jahresbeginn 2025 die erforderlichen Auswertungen (441, 442, 444, 445) eingepflegt. Anschließend bin ich über Mitarbeiter → DÜ Arbeitsbescheinigung gegangen. „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ ist vorbelegt, der Bescheinigungszeitraum bleibt jedoch leer – liegt hier möglicherweise das Problem ? Ich wähle „Anforderung senden“. Dann habe ich in 12/2025 bei Nachberechnung Standard, den Mitarbeiter mit 03/2025 und BS 96 hinterlegt und den Monat Dezember 2025 komplett wieder abgerechnet. In der Probeabrechnung erscheinen weder Fehler noch Hinweise. Das Ergebnis bleibt unverändert, ich erhalte keine Arbeitsbescheinigung... Hat jemand einen Ansatz, wo hier der Fehler liegen könnte? Fall 2: Aktueller Abrechnungsmonat ist 04/2026. Die Agentur für Arbeit fordert eine Arbeitsbescheinigung für einen Mitarbeiter an, der bereits am 31.10.2024 ausgeschieden ist. Hintergrund ist, dass die Agentur monatelang an eine falsche Adresse geschrieben hat. Besteht überhaupt die Möglichkeit, so weit rückwirkend noch eine Arbeitsbescheinigung digital zu erstellen und zu übermitteln? Falls ja, wie wäre hier das korrekte Vorgehen? Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!
... Mehr anzeigen