Hallo zusammen,
bei einem Mandanten besteht folgendes Problem:
Für einen Mitarbeiter musste der Arbeitslohn rückwirkend ab Juli 2025 korrigiert werden. Die entsprechende Änderung habe ich im Juli erfasst und anschließend im Februar 2026 eine Wiederabrechnung der betreffenden Personalnummer (noch als Probeabrechnung) durchgeführt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die Lohnsteuer für das Jahr 2025 nicht automatisch angepasst wird.
Daher meine Frage:
Ist eine nachträgliche Korrektur der bereits übermittelten Lohnsteueranmeldungen für 2025 möglich ?
Wenn ja, wie genau ? Da es hier um eine größere Summe geht die zu viel ans Finanzamt abgeführt wurde.
Wir arbeiten mit Lodas.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im elektronischen Datensatz der Lohnsteueranmeldung des Jahres 2026 wird der Betrag als Betrag für 2025 ausgewiesen.
Die Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitnehmers 2025 sind nicht mehr zu korrigieren. Die Werte, die sich durch die Korrektur ergeben werden in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers für das Jahr 2026 aufgenommen.
Bitte mal in die Auswertung 24 schauen.
Ich habe mir nun über "Abrechnungsvorschau Mandant anfordern" die Lohnsteueranmeldung geholt. Im Anhang sehen finden Sie die Anmeldung. Leider wird mir hier die Korrektur für 2025 nicht ausgewiesen bzw. Gutgeschrieben, sondern nur das aktuelle Jahr.
Um die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers geht es uns nicht, sondern lediglich um die Lohnsteueranmeldung damit das zu viel gezahlte Geld auch erstattet wird.
Lohnsteueranmeldung und Krankenkassenbeitragsnachweise werden durch Nachberechnungen nicht geändert.
Nachberechnungen laufen immer im laufenden Abrechnungsmonat in die Lohnsteueranmeldung und in den Beitragsnachweis rein.