Hallo in die Runde, ich lese gerade in den aktuellen Updates für DMS folgenden Hinweis: Versand von beSt-Nachrichten: Anlagen mit vorab erstellten externen Signaturen möglich Für die Kommunikation mit Gerichten über beSt sind einfache Signaturen ausreichend, da beSt nur einen eigenhändigen Versand durch den Berufsträger zulässt. Sofern aus dem beSt-Postfach Nachrichten an andere Empfänger geschickt werden (z. B. Behörden), gibt es keine solche schriftformersetzende Wirkung. Es kann daher je nach den Formerfordernissen des jeweiligen Verfahrens erforderlich sein, vor dem Versand eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) anzubringen. Es war bisher bereits möglich, PDF-Dokumente mit eingebetteten QeS-Signaturen zu versenden. Nun werden auch sog. externe Signaturen unterstützt. Dabei steht neben dem Dokument eine gleichnamige Signaturdatei mit der Endung zur Verfügung: p7, p7s, p7m: kann versendet werden, Signaturprüfung bei Empfänger kann erfolgreich validiert werden bei Abruf durch DATEV DMS / Dokumentenablage oder anderer Fachsoftware pkcs7: kann versendet werden, Signaturprüfung bei Empfänger kann derzeit nicht erfolgreich validiert werden bei Abruf durch DATEV DMS / Dokumentenablage, aber durch andere Fachsoftware Weitere Informationen: beSt-Nachrichten in DATEV DMS / Dokumentenablage entwerfen und versenden (Dok.-Nr. 1025529) Gibt es eine Übersicht über die Behörden, die eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) erwarten oder kann ich pauschal davon ausgehen, dass alle außer den FG noch eine QeS erwarten? Die Frage nach dem "warum wurde das von der Kammer nicht bedacht?" stelle ich mal in den Raum. Wo kann ich eine QeS erwerben, die ich dann in das aktuelle Update einbinden kann? Viele Grüße
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