Hallo @PeterSelter, ob eine Systemwechselmeldung-An- bzw. -Abmeldung erstellt werden muss, ist abhängig vom Übernahmezeitpunkt des Mandanten. Ich zitiere aus dem bereits genannten Hilfedokument 1070312 - Hinweis unter Punkt 3.1: "Wenn eine Datenübernahme zum Jahreswechsel stattfindet, also im Januar erstmalig in LODAS abgerechnet wird, muss eine DEÜV-Meldung mit dem Meldegrund Systemwechsel erstellt werden. Im Tool DATEV Datenübernahme nach LODAS werden ausschließlich Lohnkontowerte aus dem aktuellen Jahr berücksichtigt. Bei der Neuanlage des Mandanten in LODAS das Kontrollkästchen Datum Erste Abrechnung für die Angaben zur DEÜV-Meldung Systemwechsel verwenden aktivieren. Wenn die Datenübernahme unterjährig durchgeführt wird, das Kontrollkästchen Datum Erste Abrechnung für die Angaben zur DEÜV-Meldung Systemwechsel verwenden deaktivieren. Eine Systemwechselmeldung ist bei einer Datenübernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS bei unterjähriger Übernahme nicht erforderlich und wird nicht erstellt. Die Lohnkontowerte werden bei einer Datenübernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS übernommen. Dadurch können Jahresmeldungen vollständig erstellt werden." Da in Ihrem Fall unterjährig übernommen wurde, ist es nicht zwingend erforderlich eine DEÜV-Anmeldung wegen Systemwechsel zu erstellen.
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