Liebe Community,
ich komme trotz bereits gelesener Beiträge leider nicht weiter und hoffe auf eure Unterstützung.
Fall 1:
Aktueller Abrechnungsmonat ist 01/2026 (Mandant befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren). Für einen Mitarbeiter, der zum 31.03.2025 ausgeschieden ist, soll eine Arbeitsbescheinigung übermittelt werden.
Ich bin in den März 2025 zurückgegangen und habe unter Personaldaten → Kündigung/Entlassung alle Angaben korrekt hinterlegt. In den Mandantendaten sind seit Jahresbeginn 2025 die erforderlichen Auswertungen (441, 442, 444, 445) eingepflegt.
Anschließend bin ich über Mitarbeiter → DÜ Arbeitsbescheinigung gegangen. „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ ist vorbelegt, der Bescheinigungszeitraum bleibt jedoch leer – liegt hier möglicherweise das Problem ? Ich wähle „Anforderung senden“.
Dann habe ich in 12/2025 bei Nachberechnung Standard, den Mitarbeiter mit 03/2025 und BS 96 hinterlegt und den Monat Dezember 2025 komplett wieder abgerechnet. In der Probeabrechnung erscheinen weder Fehler noch Hinweise. Das Ergebnis bleibt unverändert, ich erhalte keine Arbeitsbescheinigung...
Hat jemand einen Ansatz, wo hier der Fehler liegen könnte?
Fall 2:
Aktueller Abrechnungsmonat ist 04/2026. Die Agentur für Arbeit fordert eine Arbeitsbescheinigung für einen Mitarbeiter an, der bereits am 31.10.2024 ausgeschieden ist. Hintergrund ist, dass die Agentur monatelang an eine falsche Adresse geschrieben hat.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, so weit rückwirkend noch eine Arbeitsbescheinigung digital zu erstellen und zu übermitteln? Falls ja, wie wäre hier das korrekte Vorgehen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!
Hallo,
was sagt denn das Fehlerprotokoll?
@Jeniko11 schrieb:...
Fall 1:
Aktueller Abrechnungsmonat ist 01/2026 (Mandant befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren). Für einen Mitarbeiter, der zum 31.03.2025 ausgeschieden ist, soll eine Arbeitsbescheinigung übermittelt werden.Ich bin in den März 2025 zurückgegangen und habe unter Personaldaten → Kündigung/Entlassung alle Angaben korrekt hinterlegt. In den Mandantendaten sind seit Jahresbeginn 2025 die erforderlichen Auswertungen (441, 442, 444, 445) eingepflegt.
Anschließend bin ich über Mitarbeiter → DÜ Arbeitsbescheinigung gegangen. „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ ist vorbelegt, der Bescheinigungszeitraum bleibt jedoch leer – liegt hier möglicherweise das Problem ? Ich wähle „Anforderung senden“.
richtig, dadurch sollte die Auswertung 442 (Arbeitsbescheinigung) erstellt werden und nach dem nächsten Verarbeitungslauf im RZ in Auswertungen vorhanden sein. Wenn das nicht der Fall ist, sollte ein Fehlerprotokoll existieren, wo steht was fehlt oder falsch ist. Eventuell auch bereits im März 2026 auch wenn man in LODAS bereits auf April stehen.
@Jeniko11 schrieb:
...
Fall 2:
Aktueller Abrechnungsmonat ist 04/2026. Die Agentur für Arbeit fordert eine Arbeitsbescheinigung für einen Mitarbeiter an, der bereits am 31.10.2024 ausgeschieden ist. Hintergrund ist, dass die Agentur monatelang an eine falsche Adresse geschrieben hat.Besteht überhaupt die Möglichkeit, so weit rückwirkend noch eine Arbeitsbescheinigung digital zu erstellen und zu übermitteln? Falls ja, wie wäre hier das korrekte Vorgehen?
Nein leider kann für 2024 keine Arbeitsbescheinigung mehr über LODAS erstellt werden.
@Jeniko11 schrieb:Anschließend bin ich über Mitarbeiter → DÜ Arbeitsbescheinigung gegangen. „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ ist vorbelegt, der Bescheinigungszeitraum bleibt jedoch leer – liegt hier möglicherweise das Problem ?
Ja. Dann müsstest du schauen, warum es den nicht auswählt/ausfüllt. Wenn du für das Insolvenzverfahren einen neuen Mandanten angelegt hast, würde ich die Übermittlung mal über den alten Mandanten probieren.
Hallo
@rschoepe schrieb:
@Jeniko11 schrieb:Anschließend bin ich über Mitarbeiter → DÜ Arbeitsbescheinigung gegangen. „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ ist vorbelegt, der Bescheinigungszeitraum bleibt jedoch leer – liegt hier möglicherweise das Problem ?
Ja. Dann müsstest du schauen, warum es den nicht auswählt/ausfüllt. Wenn du für das Insolvenzverfahren einen neuen Mandanten angelegt hast, würde ich die Übermittlung mal über den alten Mandanten probieren.
Nein der Bescheinigungszeitraum bleibt immer leer. Dieser ist für die Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III, da dort zum Teil andere Daten angefordert werden.
Hallo,
gerne sehen wir uns die Schlüsselungen einmal genauer an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Wir durften die Bescheinigung kulanter weiße per Pdf an die Agentur für Arbeit senden. Danke an alle für die Unterstützung!