Guten Morgen,
unser Mandant möchte, dass eine Kollegin den eAU-Abruf in DATEV Personal selbst vornimmt. Sie soll aber kein Einblick in die Personalakte und auch nicht in die Personalauswertungen bekommen.
Kann man dies so in den Berechtigungen einstellen?
Danke vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es kann das Recht für die Personaldaten unabhängig von der Personalakte oder Personalauswertungen vergeben werden.
Danke für die Info.
Da die Personalauswertungen und die Personalakte aber bald mit in DATEV Personal eingegliedert werden, ist meine Befürchtung, dass die Mitarbeiterin dann auch automatisch Zugriff darauf hat, sobald ich die Berechtigung für "Personaldaten" freigebe.
Die Rechte können weiterhin, wie auf dem Bild sichtbar unabhängig voneinander ausgewählt werden.
Über welchen Weg (UO oder DATEV Personal) die Anwendungen aufgerufen werden, spielt dabei keine Rolle.
Danke für diese sehr schnelle und klar Beantwortung der Fragen! Da tut sich die DATEV manchmal schwer...