Vielen Dank für die Antwort und die zusätzlichen Informationen. Das heißt also: Die Nutzung von ASB für die zurückliegenden Umsätze scheitert schon daran, dass diese vor dem Aktivierungsdatum lagen? Das wäre sehr misslich. ASR verarbeitet ja auch Belege, deren Belegdatum vor dem Aktivierungszeitraum liegt. Die Erzeugung von Buchungsvorschlägen findet also wirklich nur ein einziges Mal statt - beim Senden von der Bank ans RZ. Nachträgliche Lernerfolge können nicht genutzt werden. Meine Frage, ob nun aus (an sich lernfähigen) Buchungen, die vor dem Aktivierungszeitraum liegen, gelernt wird, ist damit aber noch offen, glaube ich. Hier würde mich jetzt interessieren: Was meinen Sie damit, dass nur aus Buchungen mit „elektronische Beleginfo“ gelernt wird? Viele Bankbuchungen sind nicht mit einem digitalen Beleg verknüpft, z.B. Mietzahlungen, Zinsen etc. Meinen Sie Bankbuchungen, die auf Grundlage von Bankdaten (sei es RZ-Bankinfo, sei es ein anders Verfahren) gebucht wurden?
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