Ein neuer Mandant gewährt seinen Mitarbeitern einen Urlaubsstundenlohn von 50% des vereinbarten Stundenlohns.
Dafür hat der vorherige Berater eigene Lohnarten angelegt, die diese 50% abrechnen. Das ist mit Folgelohnarten auch gut gelöst worden (der Mandant meldet Urlaubsstunden, die lösen die Folgelohnart "Urlaubsgeld" aus).
Allerdings haben wir das Problem, dass die Lohnabrechner händisch den Stundenlohn für das Urlaubsgeld anpassen müssen, wenn der Stundenlohn angepasst wird. Das wird dann gerne mal vergessen und der Mandant beschwert sich.
Ich würde das gerne mit einer Folgelohnart lösen, die 50% des Stundenlohns nimmt, um die Berechnung vorzunehmen. Leider haben meine Experimente mit der Lohnveränderung nicht das gewünschte Ziel erreicht.
Ist das in Lohn und Gehalt möglich?
Guten Morgen,
ich löse das folgendermaßen:
Ich verwende die Lohnart 1600 für die Erfassung der Urlaubsstunden und habe hier die Folgelohnart 4001 angelegt.
Wenn ich nun unter Erfassung Bewegungsdaten den abweichenden Faktor für den Stundenlohn eingebe, wird automatisch dieser Stundenlohn verwendet und auch das anteilige Urlaubsgeld in Höhe von 50 % korrekt berechnet.
Das bedeutet, Du erfaßt nur die Urlaubsstunden, die Lohnart für das Urlaubsgeld wird überhaupt nicht angelangt. Probier es doch einfach mal aus und gib Bescheid, was bei Dir passiert.
Viel Erfolg