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SEPA-Lastschriftmandatserteilung Krankenkassen

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letzte Antwort am 29.05.2026 12:11:32 von ulli_preuss
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havi
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Guten Morgen!

 

Wäre es vielleicht möglich, bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats in LuG, die Auswahl der Krankenkassen auf die im Betrieb vorhandenen Krankenkassen zu beschränken?

 

Dies wäre eine schöne Vereinfachung 🙂

 

Schön wäre es auch, wenn beim Monatsabschluss dieses Mandat gleich erstellt und übertragen werden könnte. Dann müsste das nicht noch einmal im Folgemonat manuell angestoßen werden. 

 

 

sue
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@havi  schrieb:

Guten Morgen!

 

Wäre es vielleicht möglich, bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats in LuG, die Auswahl der Krankenkassen auf die im Betrieb vorhandenen Krankenkassen zu beschränken?

 

Dies wäre eine schöne Vereinfachung 🙂

 

Schön wäre es auch, wenn beim Monatsabschluss dieses Mandat gleich erstellt und übertragen werden könnte. Dann müsste das nicht noch einmal im Folgemonat manuell angestoßen werden. 

 

 



 

 

 

 


Hallo,

ich habe diesen Punkt bisher nicht genutzt, da ich dort anhaken muss, die rechtliche Legitimation zu haben, ein SEPA-Lastschrift zu erteilen. Das habe ich persönlich nicht. Was haben Sie sich vom Mandanten unterschreiben lassen, um die Legitimation zur haben und ist das rechtlich haltbar?

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ulli_preuss
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@sue  schrieb:

 

Hallo,

ich habe diesen Punkt bisher nicht genutzt, da ich dort anhaken muss, die rechtliche Legitimation zu haben, ein SEPA-Lastschrift zu erteilen. Das habe ich persönlich nicht. Was haben Sie sich vom Mandanten unterschreiben lassen, um die Legitimation zur haben und ist das rechtlich haltbar?


 

Auf meinen Kommentar damals (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/SEPA-Lastschrift-f%C3%BCr-KK-Rechtliche-Legitimation/m-p/455990/highlight/true#M111861) hatte mich ein Kollege um eine Vorlage gebeten. Ich habe ihm dann unsere zugesendet:

 

 

Vollmacht zur Vertretung in Sozialversicherungsangelegenheiten

 

 

Hiermit wird durch (die/den/Herrn/Frau)

 

Firma

Straßenadresse

PLZ Ort

Betriebsnummer

 

 

der/dem/Herrn/Frau _____________________________________________ die Vollmacht nach § 13 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Sozialgerichtsgesetz erteilt,

 

uns/mich als lohnverantwortender Beschäftigungsbetrieb in allen Angelegenheiten betreffend die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen, Pflege- und Unfallversicherung), insbesondere im Beitragsverfahren und bei Prüfungen, zu vertreten und in unserem Namen Anträge zu stellen und die erforderlichen Auskünfte einzuholen bzw. zu erteilen.

 

Die Vollmacht beinhaltet auch eine uneingeschränkte Empfangsvollmacht sowie die Vollmacht zur Erteilung von SEPA-Lastschriften gegenüber den jeweiligen Sozialversicherungsträgern.

 

 

______________________                                                                            _________________________

Ort, Datum                                                                                                          Unterschrift

 

 

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sue
Fortgeschrittener
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Vielen Dank dafür 

 

 

 

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havi
Einsteiger
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Na ja, es geht hier "nur" um ein SEPA-Lastschriftmandat...

Will sagen: Der Mandant hat mir den Lohnauftrag erteilt und ich spreche das Vorgehen natürlich mit ihm ab, kläre ggf. noch die gewünschte Bankverbindung und nutze dann diese Möglichkeit.

In den Lohnauswertungen weise ich zusätzlich noch einmal darauf hin, dass der Mandant die Abbuchungen kontrollieren soll.

 

Ich sehe da kein rechtliches Problem dies so zu tun - bezahlen muss der Mandant eh und das Lastschriftmandat kann ja jederzeit widerrufen werden.

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ulli_preuss
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@havi  schrieb:

Na ja, es geht hier "nur" um ein SEPA-Lastschriftmandat...

Will sagen: Der Mandant hat mir den Lohnauftrag erteilt und ich spreche das Vorgehen natürlich mit ihm ab, kläre ggf. noch die gewünschte Bankverbindung und nutze dann diese Möglichkeit.

In den Lohnauswertungen weise ich zusätzlich noch einmal darauf hin, dass der Mandant die Abbuchungen kontrollieren soll.

 

Ich sehe da kein rechtliches Problem dies so zu tun - bezahlen muss der Mandant eh und das Lastschriftmandat kann ja jederzeit widerrufen werden.


Das kann man so sehen, da gebe ich Ihnen Recht, aber ohne eine rechtliche Handhabe ein SEPA-Mandat erteilen?

Früher™ hat man die Formulare für die Einzugsermächtigung und später das SEPA-Mandat für den Mandanten ausgefüllt, der diese dann weiterleiten sollte. Erst mit dessen Unterschrift, dem Eingang und der Verarbeitung bei der entsprechenden Einzugsstelle ist der Einzug/das Mandant gültig. Der Mandant hat, als Kontoinhaber und -bevollmächtigter, den letzten Schritt (die rechtswirksame Erteilung) getan.

 

Heute mag das SEPA-Mandat nur einen Klick weit entfernt sein, nichtsdestotrotz sind Sie weder der/die Zahlungspflichtige noch haben Sie (in aller Regel) eine Konto- oder gar Generalvollmacht. Ebenso wenig werden Sie vom Mandanten die Verfügungsmacht über dessen Konten eingeräumt bekommen haben.

 

Die FinVerw hängt die Latte noch etwas höher und verlangt eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, siehe zB:

 

► Erläuterungen und Regelungen zum SEPA-Lastschriftverfahren - BMF

 

Deshalb darf regelmäßig nur der Steuerpflichtige das initiale SEPA-Mandat gegenüber der FinVerw erteilen. (Die bloße Änderung der Kontonummer/IBAN fällt übrigens auch darunter.) 

 

Sofern also nicht bereits im Vertrag mit dem Mandanten entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind, sollten Sie sich auch aus Eigeninteresse absichern.

 

Wir hatten einen solchen entsprechenden Passus nicht und haben bei Einführung der elektronischen SEPA-Mandatserteilung in den Lohnabrechungsprogrammen dies zum Anlass genommen, in diesem Bereich einiges klarzustellen und im Zuge dessen gleichzeitig versucht, auch andere, immer wieder auftauchende Situationen sozusagen in einem Rutsch abzufrühstücken.

 

Denn wie oft hatte man schon mit einer Krankenkasse ein leidiges Telefonat zu führen, in welchem man keine Auskunft bekam, weil ja "keine Vollmacht" vorliegt - zack, hingeschickt, weiter gehts.

 

 

Natürlich ist zusätzlicher Papierkram lästig, wer weiß das besser als unser Berufsstand, aber rechtlich lässlich ist er halt eben nicht. Und nur, weil es bisher keine Probleme gab, muss das nicht so bleiben.

 

 

Weitere Informationen

► Was ist ein SEPA-Mandat? Definition, Funktionsweise & Kosten

 

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Lila_Lohn
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Aus genau diesen Gründen bereite ich selbst auch noch heute die SEPA-Mandate für die KK für meine Mandanten "old school" als pdf vor und nutze nicht die Möglichkeit über Lodas.

Dabei hatte ich mich seinerzeit so gefreut, als die eingeführt wurde. Abgesehen davon, dass das Verfahren über das Programm reichlich holperig ist mit dem Abwarten, nochmaligen Stammdaten senden und im ersten Monat am besten Überweisung durch den Mandanten. Bis ich das jeweils erklärt habe, ist das pdf schon raus und es läuft ab Monat 1.

Die vernünftige rechtliche Absicherung ist hier bei uns noch auf der Agenda.

 

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ulli_preuss
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@Lila_Lohn  schrieb:

 

Dabei hatte ich mich seinerzeit so gefreut, als die eingeführt wurde. Abgesehen davon, dass das Verfahren über das Programm reichlich holperig ist mit dem Abwarten, nochmaligen Stammdaten senden und im ersten Monat am besten Überweisung durch den Mandanten. Bis ich das jeweils erklärt habe, ist das pdf schon raus und es läuft ab Monat 1.

Das Verfahren finde ich nicht so holprig:

 

  • Vollmacht liegt bei Bestandsmandaten bereits vor
  • Kontoverbindung dank Stammdatenabgleich ebenfalls
  • Gültig ab wird auf den nächsten Monat gesetzt
  • automatische Übermittlung mit der nächsten Abrechnung oder Stammdatenänderung (falls keine Neuanlage der Krankenkasse einfach in der Betriebsdatenpflege ein neueres Datum eintragen und nur die Stammdaten ins RZ senden)

 

Das ganze läuft ab, während Sie noch auf der Webseite nach dem Arbeitgeberservice und dem Formular suchen. 😉

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letzte Antwort am 29.05.2026 12:11:32 von ulli_preuss
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