Hallo Frau Sonneberg, das Dokument spiegelt nicht unbedingt die veränderte Wirklichkeit im Lohn wieder. Insbesondere der Punkt: 3.3.9 Eintritt oder Austritt von Arbeitnehmern berücksichtigen Eintritt eines Mitarbeiters berücksichtigen Vorgehen: Ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt. Für Sie besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst. Weitere Informationen zur manuellen Änderung der Schätzung finden Sie im Abschnitt Beitragswerte für eine Krankenkasse absolut korrigieren (Voraussichtliche Beitragsschuld). "Es besteht kein Handlungsbedarf" Dies ist doch leider aufgrund der aktuellen Entwicklung sicher überholt. Bitte klären Sie intern, ob Lösungen hierzu geschaffen werden müssen. Und keine Stellung zu nehmen, ist nicht wirklich Ihr Ernst, oder? Nichts für ungut, aber da ist sicher die DATEV am Zug. Mit freundlichen Grüßen Michael Vogel
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