Hallo Frau Frohmeyer, das finde ich jetzt etwas schade. Vielleicht gibt es jemanden Anderen, der dies kann? Die Rückmeldedaten sind hier generell ein Problem und der Prozess stimmt nicht. Ich denke die DATEV muss hier generell tätig werden, um derartige Fälle auch abzudecken oder an der Programmlogik arbeiten. verläuft die Zuordnung eigentlich richtig, wenn das Ende der AU-Zeit bis Krankengeld festgeschrieben ist und wird dann das Ende dem Zeitraum Krankengeldbezug zugeordnet? VG Michael Vogel
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