Hallo alle zusammen, ich habe eine vielleicht etwas doofe Frage, aber so hatte ich das noch nicht. Nachdem bei einer DRV-Prüfung Nachzahlungen aufgrund einer nicht gemachten Durchschnittsberechnung für Provisionen herausgekommen sind, frage ich mich nun, ob der Arbeitgeber die Summe der Durchschnittsprovisionen der letzten 4 Jahre an den Arbeitnehmer auszahlen muss? Die Nachzahlung der SV-Beiträge sind ja klar, aber da der Sachverhalt hier genau einem Mitarbeiter zugeordnet werden kann, eben die Frage nach der Nachzahlung an den Mitarbeiter (sonst habe ich nur Summenbescheide die sich nicht mehr zuordnen lassen). Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, zumal der Mitarbeiter die Nachzahlung auch nicht fordert. Danke für Infos. Grüße
... Mehr anzeigen