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neues Abrufverfahren DaBPV Lodas

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letzte Antwort am 08.07.2025 09:14:07 von Senzill22
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Senzill22
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Hallo alle zusammen,

 

ich habe nun meinen ersten Lohn 07/25 abgerechnet, aber es wurden mir keine elektronischen Werte  zurückgemeldet. Wie ist das bei euch? 

 

Ich dachte der Abruf geht automatisch mit der ersten Abrechnung nach dem Update? Habe ich etwas vergessen?

 

VG

rschoepe
Experte
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Geduld, junger Padawan. Das BZSt wird gerade mit Anmeldung zugeschmissen und muss die auch erstmal alle verarbeiten.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Auswertung 437 wurde angelegt?

 

Dann sehen Sie zumindest, dass die Anmeldung rausgegangen ist. Aber sonst, wie @rschoepe schon schrieb: Geduld bewahren!

AKW
Fachmann
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Lässt sich vergleichen mit dem 10. in manchen Rechenzentren oder dem Renteneintritt von ein paar Menschen aus geburtenstarken Jahrgängen... 

 

Wer konnte beim BZSt ahnen, dass gleich zum Start so viele Anfragen kommen... 

Senzill22
Aufsteiger
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😂 ok danke

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Senzill22
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Ja hab ich ok danke, bin wohl zu ungeduldig.

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Ich habe die ersten Rückmeldungen vorliegen und kann nur raten hier ganz genau zu prüfen. Habe jetzt schon 2 Mitarbeiter gefunden, wo plötzlich der Haken bei "Beitragszuschlag zur PV nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" drin ist. In der Rückmeldung der DaBPV sind hier aber keine Kinderdaten enthalten und auch keine Kinderdaten in den Personalstammdaten angelegt gewesen. Es ist mir unerklärlich wieso das Programm hier den Haken setzt. ICH habe jedenfalls keine Nachweise über Kinder vorliegen und den Haken nicht gesetzt.

 

Achso, mit dem Übernahmeprotokoll kann man sich auch den Hintern abwischen, da man hieraus keine Abweichungen ersehen kann. Da muss man schon in die Tabelle unter "Kinderdaten übergreifend ändern" schauen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@mandyhochgräber  schrieb:

Habe jetzt schon 2 Mitarbeiter gefunden, wo plötzlich der Haken bei "Beitragszuschlag zur PV nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" drin ist. In der Rückmeldung der DaBPV sind hier aber keine Kinderdaten enthalten und auch keine Kinderdaten in den Personalstammdaten angelegt gewesen. Es ist mir unerklärlich wieso das Programm hier den Haken setzt. ICH habe jedenfalls keine Nachweise über Kinder vorliegen und den Haken nicht gesetzt.

 


Wenn Kinder inzwischen das 25. Lebensjahr erreicht haben, also als Kinder für die Reduzierung des Beitragszuschlags nicht mehr berücksichtigt werden, wird die Kinderanzahl mit 0 gemeldet.

 

Die Elterneigenschaft ist aber beim BZSt ggf. trotzdem vorhanden, also für Kinder > 25 Jahre. Hier sind allerdings (wenn ich dies richtig verstanden habe) nicht unbedingt alle Kinder enthalten. Kinder, die bereits vor dem Jahre 2011 aus der steuerlichen Berücksichtigung rausgefallen sind (also Geburtsjahr ca. 1990 und früher), werden über dieses Verfahren nicht gemeldet.

 

Nachfragen würde ich in dem Fall auch - aber erst einmal davon ausgehen, dass die Rückmeldung korrekt ist (diese Meldungen sind schließlich jetzt maßgebend).

rschoepe
Experte
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Die Elterneigenschaft ist aber beim BZSt ggf. trotzdem vorhanden, also für Kinder > 25 Jahre.


Steht übrigens auch im Übernahmeprotokoll:

rschoepe_1-1751890458867.png

Wobei das noch besser aufbereitet werden könnte, finde ich.

Senzill22
Aufsteiger
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Ah ok..... habe auch gerade gesehen, dass ich etwas bekommen habe. Aber sollte hier jetzt nicht was stehen? Also in der Spalte Kinder gemäß Rückmeldung DaBPV? Wie soll ich das denn sonst abgleichen? 🤷‍

 

Senzill22_1-1751890512019.png

 

 

 

 

 

 

mandyhochgräber
Einsteiger
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Habe mich eben gefragt wo die Rückmeldung der Elterneigenschaft im Übernahmeprotokoll steht. Jetzt hab ich's. DA steht nicht wie erwartet ja oder nein, sondern einfach nichts sofern keine Elterneigenschaft vorliegt.

Wozu muss sowas auch übersichtlich sein?

JudithLohn1
Einsteiger
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Ja die Rückmeldung müsste in der Übersicht zu sehen sein, allerdings nur mit dem BGRS PV 1 oder 2 bei 0 (Minijobber) kommt keine Rückmeldung. 

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Senzill22
Aufsteiger
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letzte Antwort am 08.07.2025 09:14:07 von Senzill22
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