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neues Abrufverfahren DaBPV Lodas

26
letzte Antwort gestern 08:28:36 von Nicole7
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Senzill22
Aufsteiger
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Hallo alle zusammen,

 

ich habe nun meinen ersten Lohn 07/25 abgerechnet, aber es wurden mir keine elektronischen Werte  zurückgemeldet. Wie ist das bei euch? 

 

Ich dachte der Abruf geht automatisch mit der ersten Abrechnung nach dem Update? Habe ich etwas vergessen?

 

VG

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 27
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Geduld, junger Padawan. Das BZSt wird gerade mit Anmeldung zugeschmissen und muss die auch erstmal alle verarbeiten.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 27
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Auswertung 437 wurde angelegt?

 

Dann sehen Sie zumindest, dass die Anmeldung rausgegangen ist. Aber sonst, wie @rschoepe schon schrieb: Geduld bewahren!

AKW
Fachmann
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Nachricht 4 von 27
1170 Mal angesehen

Lässt sich vergleichen mit dem 10. in manchen Rechenzentren oder dem Renteneintritt von ein paar Menschen aus geburtenstarken Jahrgängen... 

 

Wer konnte beim BZSt ahnen, dass gleich zum Start so viele Anfragen kommen... 

Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 27
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😂 ok danke

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Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 27
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Ja hab ich ok danke, bin wohl zu ungeduldig.

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 7 von 27
1076 Mal angesehen

Ich habe die ersten Rückmeldungen vorliegen und kann nur raten hier ganz genau zu prüfen. Habe jetzt schon 2 Mitarbeiter gefunden, wo plötzlich der Haken bei "Beitragszuschlag zur PV nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" drin ist. In der Rückmeldung der DaBPV sind hier aber keine Kinderdaten enthalten und auch keine Kinderdaten in den Personalstammdaten angelegt gewesen. Es ist mir unerklärlich wieso das Programm hier den Haken setzt. ICH habe jedenfalls keine Nachweise über Kinder vorliegen und den Haken nicht gesetzt.

 

Achso, mit dem Übernahmeprotokoll kann man sich auch den Hintern abwischen, da man hieraus keine Abweichungen ersehen kann. Da muss man schon in die Tabelle unter "Kinderdaten übergreifend ändern" schauen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 27
1054 Mal angesehen

@mandyhochgräber  schrieb:

Habe jetzt schon 2 Mitarbeiter gefunden, wo plötzlich der Haken bei "Beitragszuschlag zur PV nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" drin ist. In der Rückmeldung der DaBPV sind hier aber keine Kinderdaten enthalten und auch keine Kinderdaten in den Personalstammdaten angelegt gewesen. Es ist mir unerklärlich wieso das Programm hier den Haken setzt. ICH habe jedenfalls keine Nachweise über Kinder vorliegen und den Haken nicht gesetzt.

 


Wenn Kinder inzwischen das 25. Lebensjahr erreicht haben, also als Kinder für die Reduzierung des Beitragszuschlags nicht mehr berücksichtigt werden, wird die Kinderanzahl mit 0 gemeldet.

 

Die Elterneigenschaft ist aber beim BZSt ggf. trotzdem vorhanden, also für Kinder > 25 Jahre. Hier sind allerdings (wenn ich dies richtig verstanden habe) nicht unbedingt alle Kinder enthalten. Kinder, die bereits vor dem Jahre 2011 aus der steuerlichen Berücksichtigung rausgefallen sind (also Geburtsjahr ca. 1990 und früher), werden über dieses Verfahren nicht gemeldet.

 

Nachfragen würde ich in dem Fall auch - aber erst einmal davon ausgehen, dass die Rückmeldung korrekt ist (diese Meldungen sind schließlich jetzt maßgebend).

rschoepe
Experte
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Nachricht 9 von 27
1032 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

Die Elterneigenschaft ist aber beim BZSt ggf. trotzdem vorhanden, also für Kinder > 25 Jahre.


Steht übrigens auch im Übernahmeprotokoll:

rschoepe_1-1751890458867.png

Wobei das noch besser aufbereitet werden könnte, finde ich.

Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 27
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Ah ok..... habe auch gerade gesehen, dass ich etwas bekommen habe. Aber sollte hier jetzt nicht was stehen? Also in der Spalte Kinder gemäß Rückmeldung DaBPV? Wie soll ich das denn sonst abgleichen? 🤷‍

 

Senzill22_1-1751890512019.png

 

 

 

 

 

 

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 11 von 27
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Habe mich eben gefragt wo die Rückmeldung der Elterneigenschaft im Übernahmeprotokoll steht. Jetzt hab ich's. DA steht nicht wie erwartet ja oder nein, sondern einfach nichts sofern keine Elterneigenschaft vorliegt.

Wozu muss sowas auch übersichtlich sein?

JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 12 von 27
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Ja die Rückmeldung müsste in der Übersicht zu sehen sein, allerdings nur mit dem BGRS PV 1 oder 2 bei 0 (Minijobber) kommt keine Rückmeldung. 

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Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 27
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schei_su
Beginner
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Nachricht 14 von 27
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Hallo,

 

ich habe jetzt den Fall, dass im Übertragungsprotokoll nichts von Elterneigenschaft steht, sondern nur "Kinderanzahl ab 1.7.2025: 0", auf der Abrechnung, aber ein "E" erscheint...

 

Was kann das bedeuten? 

 

 

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björn
Experte
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Nachricht 15 von 27
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Unten Rechts auf der Abrechnung stehen die Erläuterungen zu den Buchstaben und Zahlen im Feld PV.

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schei_su
Beginner
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Nachricht 16 von 27
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Hallo björn,

Ich weiß, dass ein "E" bedeutet, dass die Elternschaft nachgewiesen wurde. Aber warum, steht das dann nicht auf dem Übertragungsprotokoll?

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björn
Experte
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Nachricht 17 von 27
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Achso, das habe ich leider falsch verstanden. Sorry.

 

Das kann ich auch nicht sagen, bei mir hat das bisher immer gepasst. Das galt sowohl für die Anzahl der Kinder als auch für die Elterneigenschaft Ja bzw. Nein.

 

Vielleicht liegt es aber auch an der "Art" des Kindes, da ja nicht alle Kinder im Datenaustauschverfahren berücksichtigt werden.

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schei_su
Beginner
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Nachricht 18 von 27
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Da muss ich wohl bei meinem Mandanten nachhaken...

 Mir fehlen bei einigen AN auch Kinder oder bei Kinderlosen der Buchstabe "Z"...

Ist alles wohl noch nicht so ausgereift. 🙄

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DanaP
Aufsteiger
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Nachricht 19 von 27
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@schei_su  schrieb:

Hallo,

 

ich habe jetzt den Fall, dass im Übertragungsprotokoll nichts von Elterneigenschaft steht, sondern nur "Kinderanzahl ab 1.7.2025: 0", auf der Abrechnung, aber ein "E" erscheint...

 

Was kann das bedeuten? 

 

 


Hallo,

 

im Dokument 1039221 steht dazu nun folgendes:

DanaP_0-1753195436686.png

 

schei_su
Beginner
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Nachricht 20 von 27
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Hallo Dana,

 

das kann es tatsächlich sein. Wenn die Elterneigenschaft auf anderem Wege nachgewiesen wird, kann ich den Haken doch gesetzt lassen, oder?

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DanaP
Aufsteiger
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Nachricht 21 von 27
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Ja, wenn ein Nachweis vorliegt, kann die Elterneigenschaft gesetzt bleiben. Ansonsten den Nachweis nachträglich anfordern. 

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pogo
Experte
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Nachricht 22 von 27
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@schei_su  schrieb:

Hallo,

 

ich habe jetzt den Fall, dass im Übertragungsprotokoll nichts von Elterneigenschaft steht, sondern nur "Kinderanzahl ab 1.7.2025: 0", auf der Abrechnung, aber ein "E" erscheint...

Das passiert ja z.B., wenn ein Kinderloser einen Partner mit Kind heiratet, das Kind bei beiden wohnt und der kinderlose Partner durch die Steuerklasse 4 den halben Kinderfreibetrag ebenfalls erhält.

Schon ist die Elterneigenschaft in der SV (für immer) erfüllt, obwohl bei seiner SteuerID keine Elterneigenschaft erfasst ist.

 

Ich hoffe, ich liege hier nicht falsch. Es wird ja nichts einfacher, sondern gefühlt nur komplizierter. 😊

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Nicole7
Beginner
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Nachricht 23 von 27
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@schei_su  schrieb:

Da muss ich wohl bei meinem Mandanten nachhaken...

 Mir fehlen bei einigen AN auch Kinder oder bei Kinderlosen der Buchstabe "Z"...

Ist alles wohl noch nicht so ausgereift. 🙄


Schau mal nach dem Alter. Bei mir fehlt das "Z" bei allen bis 23, die durch das Alter vom Zuschlag befreit sind. Wieso man da auf eine entsprechende Kennzeichnung verzichtet hat, frag ich mich auch. Also ob es auf einen Buchstaben mehr angekommen wäre. 😉

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schei_su
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stimmt, an die Altersgrenze habe ich gar nicht gedacht! Wieder was geklärt 😅

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 25 von 27
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@Nicole7  schrieb:🙄

Schau mal nach dem Alter. Bei mir fehlt das "Z" bei allen bis 23, die durch das Alter vom Zuschlag befreit sind. Wieso man da auf eine entsprechende Kennzeichnung verzichtet hat, frag ich mich auch. Also ob es auf einen Buchstaben mehr angekommen wäre. 😉


Warum sollte das "Z" oder eine andere Kennzeichnung bei unter 23-Jährigen denn gesetzt werden, wenn diese per se vom Zuschlag befreit sind? Das "Z" kennzeichnet nicht per se Kinderlose, sondern nur all jene, die zum Beitragszuschlag verpflichtet sind. Und das können nun mal nur Menschen sein, die 23 Jahre oder älter sind.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 26 von 27
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@lohnexperte  schrieb:
Warum sollte das "Z" oder eine andere Kennzeichnung bei unter 23-Jährigen denn gesetzt werden, wenn diese per se vom Zuschlag befreit sind?

Naja, bis vor Kurzem gab es ja nur das Z als Kennzeichnung, alle anderen Fälle hatte nichts. Da hätte man zusammen mit E und 1-5 dann auch noch B (befreit) oder U (unter 23) oder sowas hinzufügen können. 😉

Nicole7
Beginner
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Nachricht 27 von 27
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@rschoepe  schrieb:

@lohnexperte  schrieb:
Warum sollte das "Z" oder eine andere Kennzeichnung bei unter 23-Jährigen denn gesetzt werden, wenn diese per se vom Zuschlag befreit sind?

Naja, bis vor Kurzem gab es ja nur das Z als Kennzeichnung, alle anderen Fälle hatte nichts. Da hätte man zusammen mit E und 1-5 dann auch noch B (befreit) oder U (unter 23) oder sowas hinzufügen können. 😉


Genau so. Ob es einen Buchstaben mehr oder weniger gibt, wäre echt egal gewesen. Wenn der erste AN den ich ohne Kennzeichnung hatte, nicht ein letztes Jahr ausgelernter Azubi gewesen wäre, wo ich mir dann die Idee mit der Altersgrenze schnell in den Sinn kam, hätte ich da sicherlich länger gegrübelt, wieso keine Kennzeichnung da ist. 

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letzte Antwort gestern 08:28:36 von Nicole7
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