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Überschlagsrechnung für Durchschnitt Provisionen nach DRV-Prüfung

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letzte Antwort am 04.07.2025 11:41:09 von CWeber1
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Senzill22
Aufsteiger
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Hallo alle zusammen,

 

in einer DRV Prüfung wurde eine Lohnart (Bezeichnung schwammig, nie richtig gefragt, was es genau ist, bis jetzt allerdings nie eine Beanstandung), als Provision deklariert. Da diese LA laufend ist, muss diese ja dann eigentlich auch in die Durchschnittberechnung bei EFZ und Urlaub.

 

Ich soll der Prüferin jetzt eine Summe errechnen für die letzten 4 Jahre, in denen die Durchschnittberechnung nicht gemacht wurde. Ich habe mir jetzt die Jahressummen der Provisionen pro Jahr rausgesucht und mir nicht ganz sicher in meiner Berechnung:

 

Ich habe folgende Formel verwendet:

 

1. Schritt: 13* Provision pro Woche = Betrag x

 

2. Schritt:  Betrag x * Anzahl der Urlaubstage/(13*5) = Wert

 

Konkret bei mir 40Std/Woche, 30 Tage Urlaub pro Jahr, wöchentliche Provision (Durchschnitt) 138€:

 

1. Schritt 13*138,00€ = 1.794,00€

 

2. Schritt  1.794,00€*30/(13*5) = 828,00€

 

Und die 828,00€ sind dann der Wert, der für die 30 Urlaubstage im Jahr hätte bezahlt werden müssen.

 

Passt das so oder gibt es einen einfacheren/besseren Weg?

 

Danke.

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Ich würde sagen, das könnte so passen.

Bei uns wird bei einem Mandanten im Durchschnittsspeicher mit 22 Arbeitstagen (eigentlich ja 21,67) pro Monat berechnet

Die Berechnung ist also genau wie bei dir, sieht nur etwas anders aus.

 

138 pro Woche

-> 138 * 13 Wochen : 3 Monate = 598 pro Monat

-> 598 / 21,67 Arbeitstage = 27,60 pro Tag

-> 30 UT * 27,60 = 828

 

Ist doch so schon ziemlich einfach, oder nicht?

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Claudia-
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Nachricht 3 von 8
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Also die Berechnung vom Wert her ist korrekt. 

Würde nur darauf achten, dass ggf. jährlich abzugrenzen.

Vor 4 Jahren war die Provision und der Wert vielleicht noch nicht so hoch wie heutzutage. 

 

Wurde die Provision in Urlaubszeiten gekürzt? 

Mir ist auch unklar, warum ein RV-Prüfer sowas bemängelt. Die schauen ja normalerweise nicht mal ob der MiLo eingehalten wurde. Eigentlich gehts immer nur um die korrekten SV-Abgaben und diese wurden ja sicherlich auf die Provision gezahlt. Aber man lernt nie aus.

 

Denk dran, solltet ihr Nachzahlungen diesbezüglich haben, dann könnt ihr auch Erstattungen bei den AAG Anträgen für diesen Zeitraum verlangen. 

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Senzill22
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Nachricht 4 von 8
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Ok super danke, ja stimmt ist eigentlich schon gut so ;).

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Senzill22
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Nachricht 5 von 8
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Prima ja das habe ich beachtet, habe es für jedes Jahr ausgerechnet. 

 

Ich weiß nicht, warum das bemängelt wird, läuft schon immer so und nein da wurde nichts gekürzt, aber die Prüferin besteht darauf, weil es ein laufender Bezug ist...

 

Ob der AG da wirklich was nachzahlt ist fraglich, aber danke für den Hinweis.

 

VG

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pogo
Experte
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Nachricht 6 von 8
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Richtest du denn jetzt für diese Zuschläge bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen den Durchschnittsspeicher ein und eine Lohnart, die aus dem Durchschnittsspeicher rechnet?

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Senzill22
Aufsteiger
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Ja muss ich dann ja machen. VG

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CWeber1
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Ich hätte so gerechnet:

 

138€ Provision pro Woche x 6 Wochen Urlaub = 828€

 

Oder:

 

138€ / 5 Arbeitstage x 30 Urlaubstage = 828€

 

Was den Prüfern immer alles auffällt.... 🙈

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letzte Antwort am 04.07.2025 11:41:09 von CWeber1
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