abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Korrekturmeldung Jahresentgelt laufendes Jahr Lodas

5
letzte Antwort am 27.10.2025 09:17:33 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Senzill22
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
114 Mal angesehen

Hallo alle zusammen,

 

 

ich brauche mal Denkanstöße.

 

Ich muss aufgrund einer DRV Prüfung die Jahresentgelte korrigieren. Das ist von 2021-2024 ja auch kein Problem.

 

Nun wurde aber auch gleich noch ein Teil von 2025 mit geprüft und auch hier muss Entgelt von 01/25-06/25 korrigiert werden. Jetzt wird über den Lohn allerdings kein Entgelt mehr nachgezahlt, es bleibt also nur die Meldung der Summe über die Jahresmeldung. Aber wie mache ich das jetzt für 2025? Eigentlich muss ich doch warten, bis die Meldung für 2025 erstellt wird und dann erst kann ich diese stornieren und eine Neue erstellen oder denke ich da nun völlig falsch?

 

Danke.

 

Grüße 

 

 

 

ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 6
91 Mal angesehen

@Senzill22  schrieb:

 

[...] ich brauche mal Denkanstöße.

 

[...]

 

Nun wurde aber auch gleich noch ein Teil von 2025 mit geprüft und auch hier muss Entgelt von 01/25-06/25 korrigiert werden. Jetzt wird über den Lohn allerdings kein Entgelt mehr nachgezahlt, es bleibt also nur die Meldung der Summe über die Jahresmeldung. 

 

[...] oder denke ich da nun völlig falsch?

Nur mal als Denkanstoß.

 

Ein Meldung zur Sozialversicherung mit Meldegrund 50 (= Jahresmeldung) wird bei einem über den Jahreswechsel hinaus bestehenden Beschäftigungsverhältnis erstellt.

 

Nun stellt sich die Frage: Wieso wird kein Entgelt mehr gezahlt?

 

Handelt es sich um ausgetretene Mitarbeiter? Oder eine Betriebsaufgabe? 

- Dann sind die Mitarbeiter abgemeldet und es muss die Abmeldung mit Meldegrund 30 korrigiert werden. 

 

Möchte der Arbeitgeber keine Korrekturen?

- Den Wunsch kann er haben. Ebenso den nach Weltfrieden oder dass Twix wieder Raider heißt. 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
0 Kudos
Senzill22
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
70 Mal angesehen

Danke für die Antwort, aber das weiß ich und es beantwortet leider nicht meine Frage. Es gab eine DRV Prüfung und hier müssen eben noch Entgelte aus fehlender Durchschnittsberechnung nachgemeldet werden. Was für die Jahre vor 2025 ja kein Problem ist, indem die Jahresmeldung korrigiert wurde. Das Beschäftigungsverhältnis besteht ganz normal auch in 2025 und wird auch weiter bestehen. Es werden nur nicht die nachberechneten Summen ausgezahlt über die Lohnabrechnung.

 

Grüße

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 6
63 Mal angesehen

@Senzill22  schrieb:

Danke für die Antwort, aber das weiß ich und es beantwortet leider nicht meine Frage. Es gab eine DRV Prüfung und hier müssen eben noch Entgelte aus fehlender Durchschnittsberechnung nachgemeldet werden. Was für die Jahre vor 2025 ja kein Problem ist, indem die Jahresmeldung korrigiert wurde. Das Beschäftigungsverhältnis besteht ganz normal auch in 2025 und wird auch weiter bestehen. Es werden nur nicht die nachberechneten Summen ausgezahlt über die Lohnabrechnung.

 

Grüße


Entgelt, auf das ein Rechtsanspruch besteht (nur dies fordert die DRV nach), lässt sich nicht ohne Berücksichtigung in der Lohnabrechnung über das Programm melden.

0 Kudos
Senzill22
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
56 Mal angesehen

Ja ist klar, es geht ja auch um die Meldung über das SV-Meldeportal. Mit geht es auch einfach nur darum, wann ich die Korrektur von 2025 melde. Jetzt wäre ja irgendwie sinnbefreit, da die Jahresmeldung von 2025 ja erst noch erstellt wird.

 

Danke Trotzdem.

 

Grüße

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 6
40 Mal angesehen

@Senzill22  schrieb:

Mit geht es auch einfach nur darum, wann ich die Korrektur von 2025 melde. Jetzt wäre ja irgendwie sinnbefreit, da die Jahresmeldung von 2025 ja erst noch erstellt wird.

 


Vor der eigentlichen Jahresmeldung lässt sich dies natürlich nicht korrigieren. Das müssen Sie sich dann auf Wiedervorlage legen.

5
letzte Antwort am 27.10.2025 09:17:33 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage