Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mich jemand erleuchten.
Bei meinem Lohn, wenn ich das richtig verstanden habe, wir das Insolvenzgeld vorfinnanziert. Eröffnung des Insolvenzverfahren ist am 01.07.25. Die Insolvenz wurde am 16.04 gemeldet, Insolvenzverwalter etc. sind da.
Ich verstehe leider nicht so recht, ob ich daher jetzt schon das mit der Anlage der verschiedenen Mandantennummern wg. der DEUV Meldung beachten muss? Ich habe da zwar ein Lohnbüro, denen ich dann die Probeabrechnungen zusenden soll und die mir sagen, welche Lohnbestandteile insolvenzgeldfähig sind, aber so bezogen auf Lodas kann ich da keine Hilfe erwarten. Bei denen hört sich das so easy an, als ob ich den Lohn einfach ganz normal weiter mache und lediglich die Lohnsteuer unterdrücke.....ich bin da aber extrem verunsichert bezüglich der Beitragsmeldungen.
Kann mir jemand aus eigener Erfahrung helfen?
Danke. Grüße
Typo im Titel korrigiert durch @Dirk_Jendritzki
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Meldetechnisch erfolgt aktuell nichts. Erst wenn tatsächlich zum 01.07.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind auch SV-Meldungen abzugeben, da dann besondere Meldungen abzugeben sind und ggf. ein oder mehrere neue Mandanten angelegt werden muss.
Die Beschäftigungszeit bis zur Insolvenzeröffnung wird sv-rechtlich durch den AG gemeldet. LSt-rechtlich nur vor dem Insolvenzgeld, da die Arbeitsagentur selbst das Insolvenzgeld bescheinigt (wg. Progressionsvorbehalt).
Vielen dank für die Info! 🤗
Genau wie Herr Behrens schreibt.
Vorerst keine Meldung.
SV-Meldung geht raus (auch wenn nicht gezahlt wird)
Lohnsteuer unterdrücken.
BV-Verträge werden nicht mehr ausgeführt.
Wichtig ist alle freiwilligen KV-Versicherten sofort als Selbstzahler zu schlüsseln.
Kein Abzug des Beitrages mehr in der Gehaltsabrechnung.
Sonst müssen diese Mitarbeiter ggf. doppelt zahlen
muss ich denn nach Insolvenzeröffnung die letzten 3 Monate korrigieren mit einer
0,00 EUR Abrechnung?
Warum? Die Gehaltsabrechnungen sind doch korrekt.
Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor demselben Thema und komme bei der praktischen Umsetzung in LODAS noch nicht ganz sauber weiter.
Bei uns befindet sich der Mandant ab Mai 2026 im vorläufigen Insolvenzverfahren mit Insolvenzgeldvorfinanzierung. Uns wurde mitgeteilt, dass die Lohnsteuer im Vorfinanzierungszeitraum nur „fiktiv“ zu ermitteln ist, damit der Nettoauszahlungsbetrag richtig ist, aber keine tatsächliche Abführung erfolgen soll. Es sollen Lohnsteuer-Anmeldung mit 0 an das Finanzamt gesendet werden. Es wäre keine Lohnsteuerbescheinigung zu versenden.
Mir ist aber noch unklar, wie ihr das konkret in LODAS im bestehenden Mandaten umgesetzt habt:
Über einen kurzen Einblick, wie ihr das praktisch gelöst habt, würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Wichtigste Antwort:
- es wird nur das gemacht was der Insolvenzverwalter sagt.
- Es wird nur das abgerechnet was der Insolvenzverwalter sagt.
Wir haben bei den Lohnsteuerbescheinigungen und der Lohnsteueranmeldung einfach die Übermittlung unterdrückt. Umstellung von „Dü an Institut“ auf „Papier“
Somit wurde an das Finanzamt überhaupt nichts übermittelt .
Beitragsnachweise und SV-Meldungen werden normal erstellt. Auch wenn die Krankenkassen kein Geld erhalten.
Generell kümmert sich der Insolvenzverwalter um alle Zahlungen die erfolgen oder eben nicht .
Der bekam von uns nach der Abrechnung alle Auswertungen die sonst der Mandant erhält. Mehr hatten wir damit nicht zu tun.
An Lohnarten usw wird nichts verändert . Die Gehaltsabrechnung wird normal gesendet wie sonst auch .
wir mussten noch :
- alle Betrieblichen Altersversorgungen unterdrücken (Ende-Datum vor Insolvenz)
- alle freiwillig Versicherten auf Selbstzahler umstellen
: Aber auch hier auf Anweisung des Insolvenzverwalteres
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung, das hilft uns bereits sehr weiter.
Zu den Lohnsteuerbescheinigungen haben wir noch eine Rückfrage:
Wer bescheinigt welchen Zeitraum und welche Bestandteile sind jeweils in der Lohnsteuerbescheinigung zu berücksichtigen?
Stellen wir die Auswertung 20 (DÜ Lohnsteuerbescheinigung) für den Zeitraum 05/2026 bis 12/2026 auf „Papier“ um oder nur 05_2026 bis 07_2026 Insolvenzgeldzeitraum? Und übermitteln für die noch aktiven Mitarbeiter gar keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung über LODAS?
Bescheinigt der Insolvenzverwalter dann den gesamten Zeitraum (auch vor Beginn der Insolvenz) einschließlich des Insolvenzgeldes oder lediglich die drei Monate im Insolvenzgeldzeitraum?
Sofern nur der Insolvenzgeldzeitraum bescheinigt wird: Müssen wir die davorliegenden und ggf. nachfolgenden Zeiträume selbst und getrennt voneinander bescheinigen? Kann dies irgendwie über LODAS eingesteuert werden oder ist eine manuelle Erstellung erforderlich?
Die Lohnarten werden im System ja nicht umgestellt, sodass weiterhin Beträge in das kumulierte Steuerbrutto sowie Lohnsteuerbeträge einfließen, auch wenn keine Übermittlung erfolgt, wären doch die ausgewiesenen Werte aus LODAS nicht korrekt.
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Sie müssen im Insolvenzgeldzeitraum alle Bescheinigungen manuell erstellen und übermitteln. Da bei der SV das Anspruchsprinzip und bei der LSt das Zuflussprinzip gilt, kann man keine korrekte Bescheinigung über Datev erstellen/übermitteln.
Erstmal stellen sie jetzt auf „Papier“ um.
Was nach Juli 26 passiert wissen sie doch noch garnicht . Sollte die Firma weiterlaufen wird so wie ich es kenne über eine neue Mandatennummer abgerechnet. Ob mit oder ohne neuer Betriebsnummer werden sie dann gesagt bekommen .
Was die Lohnsteuerbescheinigung angeht würde ich erstmal gar nichts machen. Wie bereits geschrieben: fragen sie zu allem den Insolvenzverwalter.
Bei uns hat sich der Insolvenzverwalter um die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen gekümmert
Die SV-Meldungen werden weiter über Datev erstellt .
Nur die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen wird unterdrückt