Wenn der DRV-Prüfer ankündigt, beim Mandanten den Midijob in die Vergangenheit hinein aufzuheben, würde ich von ihm verlangen, rechtsverbindlich und schriftlich das korrekte Vorgehen des Arbeitgeber bei Gehältern unter 2000€ zu erläutern. Da er das ja vermutlich nicht kann, würde ich ankündigen die Midijobregelung im laufenden Kalenderjahr gar nicht anzuwenden und dem Mitarbeiter einen Dauertext auf die LA zu drucken "Die Midijobregelung wird im laufenden Jahr wegen fehlender Rechtssicherheit nicht angewendet. Wenn Sie im Dezember ..... die Erklärung einreichen, keinen weiteren SV-pflichtigen Arbeitslohn erhalten zu haben, werden Ihnen die Differenzen nachgezahlt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den DRV-Prüfungsdienst."
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