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Lohnart Berufskraftfahrer

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letzte Antwort am 16.10.2025 11:50:46 von sue
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KanzleiLE21
Beginner
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Hallo Community,

 

gibt es bereits eine Lohnart zum Pauschbetrag für Übernachtung im Auto für Berufskraftfahrer?

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
1336 Mal angesehen

Hallo,


wenn einem Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale pro Kalendertag ausbezahlt wird, kann hierfür die Standardlohnart 9680 „Übernacht.mehrauf.k.LStB“ verwendet werden.


Bis 2019 stand dafür die Lohnart 3910 „Übernacht.mehrauf.,stfr,k.LStB“ zur Verfügung.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in folgenden Dokumenten:


 1005132 Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Reisekosten, Kilomtergeld, Übernachtung (Beispiele Lohn und Gehalt)
 1004537 Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
manz
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Hallo

vielen Dank für die Info.

 

Gibt es auch eine Lösung für Lodas?

Wilfried Manz

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Manz,


in LODAS können Sie einen eigenen Nettoabzug für diesen Pauschbetrag für Berufskraftfahrer anlegen und für die Abrechnung nutzen.


Der Übernachtungskostenersatz wird steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
KanzleiLE21
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Besten Dank.

Macht es nicht Sinn, dass dazu eine Datev-Lohnart angelegt wird?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1257 Mal angesehen

Hallo, 


in LODAS wird der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer über einen eigenen Nettoabzug abgerechnet.
Das Vorgehen in Lohn und Gehalt hat meine Kollegin, Darlene Pfahler, weiter oben geschildert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
137 Mal angesehen

@Darlene_Pfahler  schrieb:

Hallo,


wenn einem Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale pro Kalendertag ausbezahlt wird, kann hierfür die Standardlohnart 9680 „Übernacht.mehrauf.k.LStB“ verwendet werden.

 

 


Hallo,

 

bei der LA 9680 wird der Betrag ja nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Gerät der AG in die Haftung, wenn der AN die Pauschalen in seiner EST-Erklärung trotz Erstattung durch den AG noch einmal ansetzt?

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letzte Antwort am 16.10.2025 11:50:46 von sue
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