@rschoepe schrieb: Kommt darauf an, sprechen wir von einem angestellten Geschäftsführer, für den SV-Beiträge und Umlage gezahlt werden? Oder von einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der komplett frei ist? Bei ersterem hat die Krankmeldung in jedem Fall Sinn, weil es ja sonst keine Erstattung gibt. Bei letzterem kann es sinnvoll sein, wenn sich frühzeitig schon abzeichnet, dass die 6 Wochen gerissen werden, damit es später keinen Streit über den Beginn gibt. MMn wird auch für Fremdgeschäftsführer keine U1 abgeführt und entsprechend auch keine AAG von der Krankenkasse erstattet. Oder irre ich mich?
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