Das können Sie gar nicht ermitteln. Die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter seine Wohnung verlässt und endet in dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter wieder zu Hause ankommt. Also Arbeitszeit + Pausen + Anreise + Abreise. Das wissen Sie von keinem Mitarbeiter. Bei Baulohn hat der MA ja seine Arbeitszeit im Kalendarium auf jeder Abrechnung und kann die Berechnung mit Pausen, An- und Abreise selbst vornehmen. und ja, der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung solche Bescheinigungen auszustellen. Das habe ich bereits ausreichend mit der FV diskutiert.
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