Bei Monatszahlung IAP: IAP ab Januar 2025 als steuer- und SV-pflichtig in gleicher Höhe weiterführen oder einfach das Brutto ab Januar 2025 um den Betrag der IAP erhöhen? Wie kann ich da handeln?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Andrea22 ,
das ist in meinem Augen eine unternehmerische Entscheidung. Sind Sie denn in einer entsprechenden Position?
VG
Nein, das bin ich nicht, aber ein Mandant möchte das gern weiterführen und jedem AN monatlich 100€ weiterhin auszahlen. Ich bin der Meinung, dass ich das nur über 100€ Steuer- und SV-Pflichtig weiterhin abrechnen kann.
Leider habe ich dazu noch nichts konkretes lesen können.
VG
Ich würde das Bruttogehalt entsprechend erhöhen. Sonst bleibt der IAB "optisch" stehen und ist ggf. nie Thema bei Gesamtgehalt oder Stundenlohn.
"Leider habe ich dazu noch nichts konkretes lesen können."
Wie soll es sonst gehen außer unter einbezug von SV und Steuer?!
Sind Positionen wie 50 € Gutschein schon ausgeschöpft sonst kann man da ggf. noch ansetzen.
ich habe dies mal gelesen ..........."um einfach den Betrag im Januar 2025 erhöhen..........gefährdet die Steuerfreiheit von Anfang an, vgl. § 8 Abs.4 Nr.4 EStG......."
Ja, die Positionen von 50€ sind schon ausgeschöpft.
VG
2025 ist die IAP weg, nicht ersetzt.
Also kann man dies, wie eigentlich schon immer, durch Bruttobezüge (st- + sv-pflichtig) abmildern. Alle anderen Leistungen gibt es nahezu unverändert weiter, soweit es sich um Sachbezüge u. Mitarbeiterzuwendungen geht.
Vielen Dank, aber manchmal verwirren ein Schreiben, Mitteilungen, etc. so sehr.
IAP weg.......NICHT ersetzt. Das fehlt mir, danke. 🙂
Hallo @Andrea22 ,
Ihre Bauchschmerzen kann ich nachempfinden. Auch ich habe noch im Hinterkopf, was ganz am Anfang der IAP erwähnt wurde: Sie darf nicht andere Vergütungsbestandteile ersetzen, auf die ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht/bestand.
Wenn ich mir so die nachträglich äußerst restrektiven Auslegungen vieler in der Coronazeit gewährten Hilfen seitens des Staates anschaue, vermute ich auch im Zusammenhang mit der IAP, dass es im Rahmen von LSt- und SV-Prüfungen zu entsprechenden Würdigungen durch die Prüfer kommt:
Gab es in der Vergangenheit Lohnerhöhungen bzw. Gehaltsbestandteile, die in den Jahren 2023 und 2024 nicht gewährt wurden, zeitgleich aber eine IAP eingeführt/gezahlt wurde? Gab es ab 2025 Gehaltserhöhungen, die die weggefallene IAP kompensieren? --> BINGO! Die Voraussetzung des Zusätzlichkeitserfordernisses der IAP wird als nicht gegeben angesehen, womit dann rückwirkend die IAP-Zahlungen steuer- und sv-pflichtig werden. (Ich weiß, ich sehe das sehr schwarz.)
Aus diesem Grunde sollte man sicherstellen, wie man einer vorgenannten oder ähnlichen Argumentation bei künftigen Prüfungen argumentativ entgegentritt/entgegentreten kann. Das sollte heute schon geschehen. Ich lege mir solche Argumentationshilfen regelmäßig in meinem Betriebsprüfungsordner ab, damit ich mich auch Jahre später noch entsprechend erinnere bzw. eine Vertretung dies nachvollziehen kann.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Verbände u. Gewerkschaften, etc. haben die IAP für gottweißwas (vielleicht auch Tarifbestandteile) verwendet. Ich sehe das ganze eher progressiv. Nehmen, was geht.
Selbstverständlich immer mit dem Hinweis auf die rechtlich schwammige Situation, und das Risiko klar auf der Arbeitgeberseite definiert.
ich habe dies mal gelesen ..........."um einfach den Betrag im Januar 2025 erhöhen..........gefährdet die Steuerfreiheit von Anfang an, vgl. § 8 Abs.4 Nr.4 EStG......."
Genau das lehren die Dozenten in unseren Fortbildungen immer noch. Wir wenden das auch so an.
Wie viele Monate die Schamfrist läuft, klärt sich natürlich erst in der Rechtsprechung. Im Gespräch waren mindestens 2 bis 3 Monate für die Lohnerhöhung, es sei denn es wird der Mindestlohn o.ä. verletzt
Hallo,
so ist es.
Zur Rettung des Konstruktes kann man auf die FAQ zum IAP verweisen und den TVÖD, von dem letztendlich auch der Prüfer lebt.
Daher macht es Sinn, den IAP auslaufen zu lassen und eine reguläre Bruttolohnerhöhung zu vereinbaren, unabhängig davon.
Rechtssicher ist es nicht gestaltbar. Ggf. mit Anrufungsauskunft unter Verweis auf die FAQ...
Aber, was der DRV-Prüfer meint...