Als erstes ist wichtig, dass der AG Vertragspartner mit Hansefit ist. Ansonsten wäre es kein Sachbezug, sondern ein bar-Zuschuss, welcher voll st-/sv-pflichtig wäre. Es gilt der Bruttowert. I. d. R. darf auch die Vorsteuer nicht gezogen werden, da dies Dienstleistung nicht für das Unternehmen, sondern für den Arbeitnehmer ist, ansonsten wäre der geldwerte Vorteil auch USt-pflichtig. Ja, AG-Anteil oben drauf und unten runter + Abzug AN-Anteil. Ja, wenn der AG nicht zur Servicegebühr zuzahlen will (er hat ja noch 20 € frei), dann volle Summe beim AN im Netto abziehen. https://probonio.de/blog/sachbezug/fitnessstudio-als-sachbezug-vom-arbeitgeber#kann-der-arbeitgeber-das-fitnessstudio-ueber-den-sachbezug-steuerfrei-bezahlen Ich finde die Infos von probonio hilfreich, insbesondere, da eine DRV-Betriebsprüferin mich auf die Seite gerade bei den Gutscheine, welche nicht mehr als Sachbezug gelten, aufmerksam gemacht hat.
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