Ich möchte gerne von der Datev wissen, wieso bei Wiederholungsabrechnungen keine korrigierten Meldungen an die BG erfolgen?
Unser Mandant hat den Betrieb zum 30.09.2025 verkauft. Deshalb wurden alle AN abgemeldet. Eine unterjährige Meldung wurde erstellt.
In 2026 wurde eine gerichtliche Abfindung und Urlaubsabgeltung per Wiederholungsabrechnung in 9/25 nachberechnet. Leider löst aber Wiederholungsabrechnung keine neue Meldung an die BG aus.
Als der BG-Bescheid 2025 jetzt kam und das alte Bruttoentgelt angegeben ist, ist mir dies aufgefallen. Ich habe jetzt extra 10/25 abrechnen müssen. Ich finde dies ungünstig. Wieso erfolgte keine korrigierte Meldung bei einer Wiederholungsabrechnung? Die Daten stehen doch auch dann zur Verfügung?
Wenn die Korrektur direkt mit 10/25 erstellt worden wäre, wäre eine weitere LStA für 10/25 ausgelöst worden, obwohl dem FA die Betriebsbeendigung zu 09/25 mitgeteilt worden war.
Nur Einzelwiederholung abgerechnet? Da kommt im Fehlerprotokoll der Hinweis, dass UV mit nächster Anrechnung erstellt wird oder komplett-Wdh gemacht werden muss.
@jena schrieb:Nur Einzelwiederholung abgerechnet? Da kommt im Fehlerprotokoll der Hinweis, dass UV mit nächster Anrechnung erstellt wird oder komplett-Wdh gemacht werden muss.
Genau das ist mein das Problem. Wieso?
Die kompletten Daten stehen mit der Wiederholungsabrechnung für die BG zur Verfügung. Wieso wird also bei der Einzelwiederholungsabrechnung nicht an die BG gesandt?
Eine komplette Wiederholungsabrechnung kam nicht in Frage. Der AG hatte über 10 AN. Die hätten alle eine neue Abrechnung erhalten.
Hallo @tbehrens,
für die Korrektur der Stammdaten zur Unfallversicherung ist immer eine komplette Abrechnung erforderlich, also eine Erstabrechnung oder Wiederabrechnung komplett.
Eine Wiederabrechnung einzelne PNR erstellt den digitalen Lohnnachweis nicht.
Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch unter Punkt 2.2. im folgenden Hilfe-Dokument: https://help-center.apps.datev.de/documents/1071591